Benachrichtigung von Testamentseröffnung

  • Hallo,
    ich habe folgendes not. Testament vorliegen:
    Wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein. Nach dem Tod des Längstlebenden von uns sollen Erben werden a,b,c
    Dem Längstlebenden von uns bleibt es vorbehalten, frei unter Lebenden und in Abänderung dieses Testamentes völlig neu von Todes wegen zu verfügen.

    Ich habe das Testament im ganzen eröffnet und die Ehefrau um Mitteilung der gesetzlichen Erben gebeten. Diese hat mich nun ganz aufgeregt angerufen, weil sie nicht möchte, dass die Geschwister des Erblassers (gesetzl. Erben)etwas von der Schlusserbeneinsetzung erfahren. A,b,c sind Nichten und Neffen. Sie wollte nun, dass diese nur den Abschnitt bezüglich der Alleinerbschaft der Ehefrau erhalten.
    Ich habe im nun nochmal soviel dazu gelesen, dass ich nun total verunsichert bin.

    Wie handhabt ihr das. Ich war eigentlich der Meinung, alles eröffnen und alles verschicken.
    Vielen Dank

  • Hallo,
    ich habe folgendes not. Testament vorliegen:
    Wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein. Nach dem Tod des Längstlebenden von uns sollen Erben werden a,b,c
    Dem Längstlebenden von uns bleibt es vorbehalten, frei unter Lebenden und in Abänderung dieses Testamentes völlig neu von Todes wegen zu verfügen.

    Ich habe das Testament im ganzen eröffnet und die Ehefrau um Mitteilung der gesetzlichen Erben gebeten. Diese hat mich nun ganz aufgeregt angerufen, weil sie nicht möchte, dass die Geschwister des Erblassers (gesetzl. Erben)etwas von der Schlusserbeneinsetzung erfahren. A,b,c sind Nichten und Neffen. Sie wollte nun, dass diese nur den Abschnitt bezüglich der Alleinerbschaft der Ehefrau erhalten.
    Ich habe im nun nochmal soviel dazu gelesen, dass ich nun total verunsichert bin.

    Wie handhabt ihr das. Ich war eigentlich der Meinung, alles eröffnen und alles verschicken.
    Vielen Dank

    Für die Witwe blöd gelaufen. Die gesetzlichen Erben des Ehemannes sind von Inhalt des Testaments in Kenntnis zu setzen. Ansonsten hätte man das Testament eben in Verfügungen des Ehemannes und Verfügungen der Ehefrau trennen müssen. Die gewählte Wir-Form führt zur vollständigen Eröffnung und vollständigen Verkündung.

  • Ich schließe mich meinen Vorpostern an. Es sind die gesetzlichen Erben vom vollständigen Inhalt in Kenntnis zu setzen.
    Wenn die Testatoren das nicht wollten, hätte der Notar sie dahingehend beraten und anders gestalten müssen. Nun muss die überlebende Ehefrau da leider durch.
    Der § 349 Abs. 1 FamFG lässt da keine Gestaltungsmöglichkeiten offen.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Vielen Dank für eure Antworten. Der Notar hat nämlich der Ehefrau gesagt, dass es abgedeckt wird.:eek:

    Dann hätte der Notar formulieren müssen:

    Ich der Ehemann bestimme... Bei "Wir" geht nichts abzudecken. Blöd gelaufen für die Ehefrau. Wobei auch bei "Ich" alles nach dem Ehemann zu eröffnen gewesen wäre, nicht nur die gegenseitige Erbeinsetzung.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Ich hatte schon einige Male darauf hingewiesen, dass das, was eröffnet wird, nicht zwingend dasjenige ist, was auch bekanntzugeben ist. Wenn die Schlusserben Pflichtteilsberechtigte wären, gäbe ich Euch recht, aber wenn es Dritte sind und es um Bestimmungen geht, die ersichtlich nicht für den jetzigen, sondern nur für den späteren Sterbefall gelten, sieht es anders aus.

  • Ich hatte schon einige Male darauf hingewiesen, dass das, was eröffnet wird, nicht zwingend dasjenige ist, was auch bekanntzugeben ist. Wenn die Schlusserben Pflichtteilsberechtigte wären, gäbe ich Euch recht, aber wenn es Dritte sind und es um Bestimmungen geht, die ersichtlich nicht für den jetzigen, sondern nur für den späteren Sterbefall gelten, sieht es anders aus.

    Woraus ergibt sich das? Das wäre ein neuer Aspekt und für den Familienfrieden oft gut. Bislang habe ich dazu aber nichts gefunden in der Kommentierung.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Bei der Gelegenheit :
    Was passiert denn ( schlimmes ) , wenn man mehr an Inhalt bekannt gibt , als bekanntzugeben war ?


    Hier: Die enterbten Geschwister machen der Witwe solange die Hölle heiß, bis sie die Verfügungen nochmal ändert.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • § 348 III FamFG ("... den sie betreffenden Inhalt ....")

    Hm, auch das ist auslegungswürdig. Es betrifft -in diesem Fall- ja die Geschwister auch, dass sie gänzlich enterbt sind.

    M. E. zählen darunter eher evtl. irgendwelche Vermächtnisse, die angeordnet wurden etc. und nicht die Erbfolge an sich. Aber ich würde es gern diskutieren. Das kann wirklich eine Menge Ärger sparen.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Wurde hier schon einmal diskutiert:

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…l=1#post1092336

    Zum Unterschied zwischen Eröffnungs- und Bekanntgabeumfang (wenn auch kurz): Bestelmeyer Rpfleger 2014, 641, 653, Fn. 190.

    Bei allem (wirklich vorhandenen) Respekt. Das reicht mir nicht als Entscheidungshilfe. Ich hätte es schon gern irgendwie in der Kommentierung etc. verankert und nicht als Einzelmeinung.
    Ich werde es mir aber dennoch -selbstverständlich- ansehen und mir dann meine Meinung bilden. Vielen Dank für den Hinweis.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

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