Mein Problem hat einige Ähnlichkeit mit dem hier: http://rechtspflegerforum.de/showthread.php?53265-Antrag-auf-Titelumschreibung-RA-Kanzlei-Gläubiger&highlight=Klausel+Rechtsanwalt
aber da es sich mein Fall in der Klauselerteilungs- und nicht schon der Vollstreckungsphase befindet, mache ich lieber ein neues Thema auf.
Ich bin Rechtspfleger an einem Arbeitsgericht. 2016 wurde eine Klage eingereicht. In der Klageschrift steht als Prozessbevollmächtigter des Klägers: "X Rechtsanwälte, Straße, A-Stadt". Der Briefkopf stimmt damit überein. Alle anderen in der Akte befindlichen Schreiben seitens dieser RA haben diesen Briefkopf.
Nun haben die RA einen Beschluss nach 11 RVG beantragt und den habe ich auch erlassen. Die Geschäftsstelle hat die vollstr. Ausf. rausgeschickt. Diese wurde zurückgegeben mit dem Hinweis, dass Antragsteller "Dr. Vorname X, Straße, B-Stadt" und der Beschluss entsprechend zu korrigieren sei. Nur ist in einer vollstr. Ausfertigung halt kein "Antragsteller" enthalten, den man korrigieren könnte.
Dementsprechend habe ich um Klarstellung des Antrags gebeten und geschrieben, dass ich (theoretisch) zwei Möglichkeiten sehe:
Rubrumsberichtigung, da die Bezeichnung des RA von Anfang an falsch war (aber dagegen spricht eigentlich der Briefkopf und die Webseite der RA)
Klauselerteilung nach 727 ZPO, wofür aber der Anspruchsübergang durch öfftl./öfftl. begl. Urkunden nachgewiesen sein müsste.
Nun warte ich auf Antwort ...
Wie könnte es weitergehen? Übersehe ich etwas? Irgendwelche Ideen?
Danke für eure Antworten.