Hallo,
ein Grundschuldgläubiger (Privatperson) hat bei einem VKW von 450.000€ eine erstrangige Grundschuld über 600.000 € nebst 18 % Zinsen, lfd. für gute 2 Jahre.
Es betreibt die öffentliche Hand wegen Grundsteuern.
Der Grundschuldgläubiger will selbst ersteigern. Gerichtskosten ca. 10.000 €, vorgehende Rechte: 2.000€
Was muss er bei der Erlösverteilung an das Gericht zahlen, wenn er den Verkehrswert bietet und den Zuschlag erhält? Muss er, da er ja nach Abzug der Kosten erstrangig befriedigt wird, den vollen Erlös zzgl. der 4 % Zinsen zahlen? Was zahlt er wenn er mehr als die 600.000€ bietet und den Zuschlag erhält?
Die Frage ist: wenn er selbst steigert und den Großteil des Erlöses bekommt, muss er dann das Meistgebot plus Zinsen komplett bezahlen?