Beratungshilfe für Kündigung durch Arbeitnehmerin

  • Hallo zusammen,

    ich habe einen Antrag auf nachträgliche Beratungshilfe vorliegen.
    Die Mandantin wollte ihr Arbeitsverhältnis kündigen und hat sich vom Anwalt beraten lassen, welche Kündigungsfristen gelten, und ob sie aufgrund Kindererziehungszeiten noch Ansprüche auf Urlaub bzw. Zahlungsansprüche hat. Natürlich hat der Anwalt dann auch ein schönes Kündigungsschreiben an den Arbeitgeber verfasst und möchte nun seine Gebühren für Vertretung bekommen.

    Ich hatte schon geschrieben, dass meiner Meinung nach eine Kündigung auch von der Mandantin selbst hätte geschrieben werden können und dafür kein Anwalt notwendig sei, der Anwalt argumentiert nun, dass es eben wegen der oben genannten Ansprüche schwierig war und die Mandantin das nicht hätte selber berechnen können.

    Wie seht ihr das? Würdet ihr nachträglich Beratungshilfe hier bewilligen?

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