Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel

  • Hallo,

    ich habe ein Problem und bislang nichts wirklich dazu gefunden.
    Also ich habe einen Antrag auf Bestätigung eines Versäumnisurteils und eines KFBs als europäischer Vollstreckungstitel.
    Gegen das Versäumnisurteil wurde Einspruch eingelegt. Im Termin wurde der Einspruch dann zurückgenommen und der Schuldner
    des Einspruchs für verlustig erklärt. Wie ist hier die Lage? Handelt es sich um eine unbestrittene Forderung bzw. eine nicht mehr bestrittene Forderung?
    Denn der Einspruch wurde ja zurückgenommen und eigentlich hat damit der Schuldner ja sein Einverständnis mit dem Versäumnisurteil gezeigt, oder?
    Hat hierzu vll. jmd eine Entscheidung zur Hand?
    Und nehmen wir mal an es wäre keine unbestrittene Forderung könnte ich dann trotzdem den KFB bestätigen? Hierzu hat sich der Schuldner nie geäußert.

  • ich zitiere aus meinem Leitfaden :)

    Zitat
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    Nach Art. 3 Abs. 1 EuVTVO gilt dieVerordnung für gerichtliche Entscheidungen über unbestrittene Forderungen. EineForderung (=Geldforderung) gilt als unbestritten, wenn gem. Art. 3 Abs. 1 lit.b) „der Schuldner ihr im gerichtlichen Verfahren zu keiner Zeit nach denmaßgeblichen Verfahrensvorschriften des Rechts des Ursprungsmitgliedstaats widersprochenhat“.

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    ich denke damit kommst du weiter ;)

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