Hallo Zusammen,
beantragt ist die Löschung eines Vorkaufsrecht für den ersten Verkaufsfall.
Das Grundstück auf welchem das Vorkaufsrecht ist per Kaufvertrag am 25.01.1993
verkauft worden. Eintragung erfolgte am 02.11.1993.
Die Käuferin hat den Berechtigten mit Datum vom 10.02.1993 eine begl. Kopie
des abgeschlossenen Kaufvertrages übermittelt und gebeten, auf das zustehende
Vorkaufsrecht - wie bereits mündlich besprochen - zu verzichten.
Darauf hin haben die Berechtigten in einem Schreiben vom 21.05.1993 mitgeteilt, dass sie
Kenntnis davon haben, dass ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Weiter wird
lediglich mitgeteilt, dass das Grundstück mit einer Garage bebaut ist, die bau-
amtlich nicht genehmigt ist und das die Zufahrt zur ungenehmigten Garage nicht geduldet
wird. Dieses Schreiben ist an die Käuferin gerichtet.
Aufgrund dieser Unterlagen soll das Vorkaufsrecht gelöscht werden.
M. E. ist dieses nicht ausreichend und ich habe die Löschungsbewilligung angefordert.
Der Notar sieht dies anders, da sich aus diesem Schreiben ja ergeben würde,
dass das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt wurde.
Bin ich mit der Anforderung der Löschungsbewilligung zu streng????