Adhäsionsverfahren - Kostengrundentscheidung

  • Huhu,

    folgender Fall:

    Bzgl. des Adhäsionsverfahrens ergeht Anerkenntnisurteil. Hierin ist geregelt: Der Angeklagte trägt die Kosten des Adhäsionsverfahrens.
    Über die Auslagen wurde keine Regelung getroffen.
    Ist mit dieser KGE eine Festsetzung der Anwaltskosten des Nebenklägers gegen den Angeklagten möglich?

    Liebe Grüße

  • Nebenklage ist nicht gleich Adhäsion.

    Nebenklage ist die Beteiligung am Strafverfahren als Verletzter um das strafrechtlich motivierte Genugtuungsverlangen zu verfolgen. Heraus kommt eine Verurteilung zu einer Strafe. Adhäsion ist die Beteiligung desjenigen, der einen zivilrechtlichen Schadensersatz aus der Straftat verfolgt. Heraus kommt ein Euro-Betrag als Schadensersatz.

    Also nein, um auf deine Frage zu antworten.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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