Wie gesagt, wollte keinem zu nah treten.
Absolviere erst das Studium und danach kannst du dich entsprechend orientieren und schauen, welcher Schritt der nächste sein soll.
Wie gesagt, wollte keinem zu nah treten.
Absolviere erst das Studium und danach kannst du dich entsprechend orientieren und schauen, welcher Schritt der nächste sein soll.
Das wird das beste sein, im Laufe des Studiums werde ich ja wohl hoffentlich auch noch das ein oder andere über Weiterbildungsmöglichkeiten lernen :D:daumenrau
Also hier gibt es definitiv keine Möglichkeit den Doktortitel nur über das abgeschlossene Rechtspflegerstudium zu erwerben, egal was man für ein Überflieger ist. Und wenn ich mir hiros Antwort - der ist ja aus Ba Wü - so anschaue, scheint es ja dort genauso zu sein ( die südlichen Länder machen ja alles ähnlich )
Was man machen kann, ist ein Masterstudium, da wird wohl bei einigen Studiengängen der Rechtspfleger als Bachelor anerkannt (hat hier eine Kollegin gemacht). Ob man dann darüber Doktor werden kann werde ich sie mal fragen Aber den Master macht man dann neben der Arbeitszeit, da darf man keine anderen Hobbys haben und bringen tut es auch nichts , außer für sich selbst.
Also hier gibt es definitiv keine Möglichkeit den Doktortitel nur über das abgeschlossene Rechtspflegerstudium zu erwerben, egal was man für ein Überflieger ist. Und wenn ich mir hiros Antwort - der ist ja aus Ba Wü - so anschaue, scheint es ja dort genauso zu sein ( die südlichen Länder machen ja alles ähnlich )
Was man machen kann, ist ein Masterstudium, da wird wohl bei einigen Studiengängen der Rechtspfleger als Bachelor anerkannt (hat hier eine Kollegin gemacht). Ob man dann darüber Doktor werden kann werde ich sie mal fragen Aber den Master macht man dann neben der Arbeitszeit, da darf man keine anderen Hobbys haben und bringen tut es auch nichts , außer für sich selbst.
Dafür muss man aber auch eine gute Examensnote vorweisen
Und für den öD bringt es nun mal leider wirklich nichts...
Wobei der Master ggf. die theoretischen Voraussetzungen für den höheren Dienst schafft.
Das bringt sehr wohl etwas, und zwar in der Regel die Qualifikation für A14 und höher.
(auch wenn das in diesem Forum als weniger relevant angesehen wird, da sich hier ja gerne über schlechte Beförderungsaussichten ausgelassen und über Tätigkeiten, für die es A14 geben kann, gerne teilweise tief unter der Gürtellinie hergezogen wird)
Mir ist bislang kein Fall bekannt, in dem jemand mit einem LL.M., jedoch ohne 1.+2. StEX, im höheren Dienst eingestellt wurde.
In der Justiz besteht der höhere Dienst zum weit überwiegenden Teil aus Richtern und Staatsanwälten. Und da geht nichts ohne das zweite Staatsexamen.
Ich meine in NDS gibt (ode gab?) es zumindest einen GL im höheren Dienst und mindestens 1 Sachgebietsleiter beim LG mit A14.
Dass dies Ausnahmen sind, ist klar, aber die Möglichkeit besteht.
Ich glaube, solche Stellen gibt es überall. Aber gerechnet auf alle Rechtspfleger sind wir hier im Promillebereich. Und ich denke, die Besetzungsprämissen sind andere als ein Master.
Geschäftsleiter an OLGs und größeren Landgerichten sind auch mal im höheren Dienst. Allerdings glaube ich nicht, dass die dafür extra einen Master machen mussten.
Genauso einige Rechtspfleger, die Dozenten an der FH sind. Denke mal, da wurde aus Prinzip auf A14 befördert - keiner davon wird einen Master haben.
Diese GL haben (zumindest bei uns) den Aufstiegslehrgang nach Zulassung für die Laufbahn des höheren Dienstes inklusive Bewährung hinter sich. Da konnte keiner einfach mit einem Master angewedelt kommen. Mag aber sein, daß es da Anrechnungsmöglichkeiten gibt. Dazu in den Vorschriften zu suchen bin ich aber zu faul, da es für mich nicht infrage kommt.
Kommt natürlich sehr auf die Ausschreibungspraxis an. Wenn die Ausschreibung der Dienstposten nur auf das erste und zweite Staatsexamen ausgerichtet ist, kann der Master noch so hübsch sein.
In den weiteren Verwaltungen und Regierungsbehörden ist man da mittlerweile m. E. etwas offener.
Das DRiG schreibt das zweite Staatsexamen eben vor.
Und die anderen vorhandenen Stellen sind im Regelfall für "altgediente" Rechtspfleger. Ein frischgebackener Masterabsolvent wird sicher nicht mit Mitte 20 Geschäftsleiter eines großen Gerichts.
Nach § 14 Abs. 4 des Nds. Beamtengesetzes ist ein Master ausdrücklich ein gleichwertiger Abschluss für die Einstellung im 2. Einstiegsamt (früher: höherer Dienst) in der Lahnbahngruppe 2.
Man kann mit einem Master also direkt zu A13 springen ohne Umweg über A10 bis A12. Voraussetzung ist natürlich wie immer im Beamtenleben, dass die richtigen Leute das auch wollen.
In der Justiz weht aufgrund der Zugangsvoraussetzungen lt. Richtergesetz natürlich ein strengerer Wind.
Kann es sich denn lohnen, in der Justiz einen Master zu haben? (Abgesehen von einer Ausnahme der Ausnahme)
Kann es sich denn lohnen, in der Justiz einen Master zu haben? (Abgesehen von einer Ausnahme der Ausnahme)
Ich denke, wenn du deiner regulären Rechtspflegertätigkeit nachkommst und auf deine Beförderungen wartest, wird dir ein Master nichts bringen. Ich kenne sogar einen Kollegen, der hat (im Finanzamt) nebenher Jura studiert und bei der Beurteilung dann vom Chef gehört: "Ihnen brauche ich keine gute Beurteilung zu geben. Sie sind ja dann eh bestimmt bald weg."
Wenn man aber perspektivisch sich mit seinem zusätzlich erworbenen Wissen einbringen will und z. B. ein Master in Öffentliches Management / Public Administration macht, um damit in der Verwaltung voranzukommen, dann kann einem ein Master sehr wohl was bringen. Auch z. B. ein Wirtschaftswissenschaftsstudium kann einem an der richtigen Stelle helfen.
Geschäftsleiter an OLGs und größeren Landgerichten sind auch mal im höheren Dienst. Allerdings glaube ich nicht, dass die dafür extra einen Master machen mussten.
Genauso einige Rechtspfleger, die Dozenten an der FH sind. Denke mal, da wurde aus Prinzip auf A14 befördert - keiner davon wird einen Master haben.
Die gibt es in NRW bei mehr Gerichten als man glaubt. Dortmund und Essen sind nur zwei Beispiele. Aber mit rund 700 Mitarbeitern, für die man dann zuständig ist, halte ich das für vertretbar... :-9
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