Doktortitel als Rechtspfleger?

  • Wie gesagt, wollte keinem zu nah treten.

    Absolviere erst das Studium und danach kannst du dich entsprechend orientieren und schauen, welcher Schritt der nächste sein soll.

  • Das wird das beste sein, im Laufe des Studiums werde ich ja wohl hoffentlich auch noch das ein oder andere über Weiterbildungsmöglichkeiten lernen :D:daumenrau

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?
  • Also hier gibt es definitiv keine Möglichkeit den Doktortitel nur über das abgeschlossene Rechtspflegerstudium zu erwerben, egal was man für ein Überflieger ist. Und wenn ich mir hiros Antwort - der ist ja aus Ba Wü - so anschaue, scheint es ja dort genauso zu sein ( die südlichen Länder machen ja alles ähnlich ;) )
    Was man machen kann, ist ein Masterstudium, da wird wohl bei einigen Studiengängen der Rechtspfleger als Bachelor anerkannt (hat hier eine Kollegin gemacht). Ob man dann darüber Doktor werden kann werde ich sie mal fragen :D Aber den Master macht man dann neben der Arbeitszeit, da darf man keine anderen Hobbys haben und bringen tut es auch nichts , außer für sich selbst.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Also hier gibt es definitiv keine Möglichkeit den Doktortitel nur über das abgeschlossene Rechtspflegerstudium zu erwerben, egal was man für ein Überflieger ist. Und wenn ich mir hiros Antwort - der ist ja aus Ba Wü - so anschaue, scheint es ja dort genauso zu sein ( die südlichen Länder machen ja alles ähnlich ;) )
    Was man machen kann, ist ein Masterstudium, da wird wohl bei einigen Studiengängen der Rechtspfleger als Bachelor anerkannt (hat hier eine Kollegin gemacht). Ob man dann darüber Doktor werden kann werde ich sie mal fragen :D Aber den Master macht man dann neben der Arbeitszeit, da darf man keine anderen Hobbys haben und bringen tut es auch nichts , außer für sich selbst.

    Dafür muss man aber auch eine gute Examensnote vorweisen :D

    Und für den öD bringt es nun mal leider wirklich nichts...

  • Das bringt sehr wohl etwas, und zwar in der Regel die Qualifikation für A14 und höher.

    (auch wenn das in diesem Forum als weniger relevant angesehen wird, da sich hier ja gerne über schlechte Beförderungsaussichten ausgelassen und über Tätigkeiten, für die es A14 geben kann, gerne teilweise tief unter der Gürtellinie hergezogen wird)

  • Mir ist bislang kein Fall bekannt, in dem jemand mit einem LL.M., jedoch ohne 1.+2. StEX, im höheren Dienst eingestellt wurde.

  • Geschäftsleiter an OLGs und größeren Landgerichten sind auch mal im höheren Dienst. Allerdings glaube ich nicht, dass die dafür extra einen Master machen mussten.

    Genauso einige Rechtspfleger, die Dozenten an der FH sind. Denke mal, da wurde aus Prinzip auf A14 befördert - keiner davon wird einen Master haben.

  • Diese GL haben (zumindest bei uns) den Aufstiegslehrgang nach Zulassung für die Laufbahn des höheren Dienstes inklusive Bewährung hinter sich. Da konnte keiner einfach mit einem Master angewedelt kommen. Mag aber sein, daß es da Anrechnungsmöglichkeiten gibt. Dazu in den Vorschriften zu suchen bin ich aber zu faul, da es für mich nicht infrage kommt.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Kommt natürlich sehr auf die Ausschreibungspraxis an. Wenn die Ausschreibung der Dienstposten nur auf das erste und zweite Staatsexamen ausgerichtet ist, kann der Master noch so hübsch sein.

    In den weiteren Verwaltungen und Regierungsbehörden ist man da mittlerweile m. E. etwas offener.

    Arbeit dehnt sich in genau dem Maß aus, wie Zeit für ihre Erledigung zur Verfügung steht.

  • Das DRiG schreibt das zweite Staatsexamen eben vor.
    Und die anderen vorhandenen Stellen sind im Regelfall für "altgediente" Rechtspfleger. Ein frischgebackener Masterabsolvent wird sicher nicht mit Mitte 20 Geschäftsleiter eines großen Gerichts.

  • Nach § 14 Abs. 4 des Nds. Beamtengesetzes ist ein Master ausdrücklich ein gleichwertiger Abschluss für die Einstellung im 2. Einstiegsamt (früher: höherer Dienst) in der Lahnbahngruppe 2.
    Man kann mit einem Master also direkt zu A13 springen ohne Umweg über A10 bis A12. Voraussetzung ist natürlich wie immer im Beamtenleben, dass die richtigen Leute das auch wollen.

    In der Justiz weht aufgrund der Zugangsvoraussetzungen lt. Richtergesetz natürlich ein strengerer Wind.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Kann es sich denn lohnen, in der Justiz einen Master zu haben? (Abgesehen von einer Ausnahme der Ausnahme)

    Ich denke, wenn du deiner regulären Rechtspflegertätigkeit nachkommst und auf deine Beförderungen wartest, wird dir ein Master nichts bringen. Ich kenne sogar einen Kollegen, der hat (im Finanzamt) nebenher Jura studiert und bei der Beurteilung dann vom Chef gehört: "Ihnen brauche ich keine gute Beurteilung zu geben. Sie sind ja dann eh bestimmt bald weg."

    Wenn man aber perspektivisch sich mit seinem zusätzlich erworbenen Wissen einbringen will und z. B. ein Master in Öffentliches Management / Public Administration macht, um damit in der Verwaltung voranzukommen, dann kann einem ein Master sehr wohl was bringen. Auch z. B. ein Wirtschaftswissenschaftsstudium kann einem an der richtigen Stelle helfen.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Geschäftsleiter an OLGs und größeren Landgerichten sind auch mal im höheren Dienst. Allerdings glaube ich nicht, dass die dafür extra einen Master machen mussten.

    Genauso einige Rechtspfleger, die Dozenten an der FH sind. Denke mal, da wurde aus Prinzip auf A14 befördert - keiner davon wird einen Master haben.

    Die gibt es in NRW bei mehr Gerichten als man glaubt. Dortmund und Essen sind nur zwei Beispiele. Aber mit rund 700 Mitarbeitern, für die man dann zuständig ist, halte ich das für vertretbar... :-9

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