Öffentliche Zustellung KFB, Versäumnisurteil nicht zugestellt

  • Hallo,

    ich habe hier jetzt doch einen sehr seltsamen Fall (???) und muss euch um eure Hilfe bitten.

    Der Sachverhalt ist folgender.
    Es erging ein vorläufig vollstreckbares Versäumnisurteil und infolgedessen auch ein entsprechender Kostenfestsetzungsbeschluss. Ausweislich der in der Akte befindlichen Zustellungsurkunden wurden auch beide Dokumente an den Beklagten ordnungsgemäß zugestellt. Vollstreckbare Ausfertigung von VU und KFB wurden bereits an den Kläger übersandt.
    Nach fast einem halben Jahr kommt nun ein Schreiben von der Deutschen Post mit folgendem Inhalt: " das beiliegende Schriftstück (das Versäumnisurteil) aus einem Postzustellungsauftrag wurde uns von der Niederlassung Brief zur abschließenden Bearbeitung zugesandt. Der Zustellungsauftrag wurde zum damaligen Zeitpunkt unter den uns bekannten Umständen korrekt zugestellt.
    Das beigefügte Schriftstück wurde nachträglich im Bereich der Deutschen Post aufgefunden, die näheren Umstände der Rückgabe sind nicht bekannt, so dass hierzu keine weiteren Angaben gemacht werden können."

    Es wurde dann versucht, das Versäumnisurteil nochmals an den Beklagten zuzustellen. Dieser war aber mittlerweile "von Amts wegen" abgemeldet. Der Kläger hat dann die öffentliche Zustellung des Versäumnisurteils und des KFB beantragt. Aufgrund mangelndem Vortrag wurde der Antrag auf öffentliche Zustellung vom hiesigen Richter abgelehnt.

    Das ganze ging dann an das Landgericht. Dort hat der Kläger den Antrag auf öffentliche Zustellung des VU zurückgenommen (da er tatsächlich zu diesem Zeitpunkt nicht ausreichend nachgeforscht hatte) den Antrag auf öffentliche Zustellung des KFB jedoch aufrechterhalten.
    Das LG hat dann auch entschieden, dass die öffentliche Zustellung des KFB bewilligt wurde.

    Was denn nun??? Ich bin echt überfragt.
    Muss ich nun meinen bereits erlassenen KFB öffentlich zustellen obwohl das VU wohl nicht zugestellt wurde?
    Oder verlange ich, dass die Kläger das VU nochmals zustellen lassen müssen?

    Schon mal vielen Dank für eure Hilfe!!

  • Wenn das LG entschieden hat, dass der KFB öffentlich zuzustellen ist, solltest du das nach Möglichkeit machen ;). Sollte es tatsächlich zu dem Fall kommen, dass der Beklagte sich wehrt, würde ich davon ausgehen, dass die Zustellung des VU für die Vollstreckung der Kosten egal ist. Es könnte allenfalls sein, dass der Schuldner gegen das VU, das ihm nie zugestellt wurde, Einspruch einlegt und im Erfolgsfall damit auch den KFB beseitigen könnte.

  • Ob wohl ich die LG-Entscheidung auch nicht wirklich nachvollziehen kann, würde ich mich ebenfalls an die Vorgabe des LG halten. Deren Entscheidung ist schließlich die Grundlage der Maßnahme.

  • Man könnte sich natürlich zusätzlich fragen, ob das LG für die Entscheidung überhaupt zuständig war.

    Das wäre denkbar, wenn gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Rechtspfleger - der die öffentliche Zustellung des KfB abgelehnt hat, das LG als Beschwerdeinstanz berufen war. Dann ist die Entscheidung des LG bindend. Wenn das LG allerdings nicht deswegen zuständig war, dann ist die Entscheidung für den Kompost.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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