Hallo,
ich habe hier jetzt doch einen sehr seltsamen Fall (???) und muss euch um eure Hilfe bitten.
Der Sachverhalt ist folgender.
Es erging ein vorläufig vollstreckbares Versäumnisurteil und infolgedessen auch ein entsprechender Kostenfestsetzungsbeschluss. Ausweislich der in der Akte befindlichen Zustellungsurkunden wurden auch beide Dokumente an den Beklagten ordnungsgemäß zugestellt. Vollstreckbare Ausfertigung von VU und KFB wurden bereits an den Kläger übersandt.
Nach fast einem halben Jahr kommt nun ein Schreiben von der Deutschen Post mit folgendem Inhalt: " das beiliegende Schriftstück (das Versäumnisurteil) aus einem Postzustellungsauftrag wurde uns von der Niederlassung Brief zur abschließenden Bearbeitung zugesandt. Der Zustellungsauftrag wurde zum damaligen Zeitpunkt unter den uns bekannten Umständen korrekt zugestellt.
Das beigefügte Schriftstück wurde nachträglich im Bereich der Deutschen Post aufgefunden, die näheren Umstände der Rückgabe sind nicht bekannt, so dass hierzu keine weiteren Angaben gemacht werden können."
Es wurde dann versucht, das Versäumnisurteil nochmals an den Beklagten zuzustellen. Dieser war aber mittlerweile "von Amts wegen" abgemeldet. Der Kläger hat dann die öffentliche Zustellung des Versäumnisurteils und des KFB beantragt. Aufgrund mangelndem Vortrag wurde der Antrag auf öffentliche Zustellung vom hiesigen Richter abgelehnt.
Das ganze ging dann an das Landgericht. Dort hat der Kläger den Antrag auf öffentliche Zustellung des VU zurückgenommen (da er tatsächlich zu diesem Zeitpunkt nicht ausreichend nachgeforscht hatte) den Antrag auf öffentliche Zustellung des KFB jedoch aufrechterhalten.
Das LG hat dann auch entschieden, dass die öffentliche Zustellung des KFB bewilligt wurde.
Was denn nun??? Ich bin echt überfragt.
Muss ich nun meinen bereits erlassenen KFB öffentlich zustellen obwohl das VU wohl nicht zugestellt wurde?
Oder verlange ich, dass die Kläger das VU nochmals zustellen lassen müssen?
Schon mal vielen Dank für eure Hilfe!!