Moin erstmal, habe einen Antrag der Bundesagentur für Arbeit. Es wird beantragt das Fiskuserbrecht festzustellen, da sich keine Erben ermitteln lassen.
Erblasser ist türkischer Staatsangehöriger, letzter Wohnort im Bezirk.
Geht das überhaupt? - Sorry falls es ne dumme Frage ist, hatte ich bisher noch nie.
Gruß
de Insulaner