Und ich sage nicht, dass nicht zahlende Miete als schlechte Sitte hinzunehmen ist. Ich meinte nur, es geht um gerade mal 10 weitere Tage. Gerade wenn seit Monaten nicht gezahlt wird, fallen die wenigen Tage nicht weiter ins Gewicht.
Du hast Recht. Sie fallen nicht ins Gewicht, bringen allenfalls vielleicht das Fass zum überlaufen.
Es stellt sich die Frage, wie das Vorliegen eines Verstoßes gegen gute Sitten begründet werden könnte, sofern ein durch die Nichtzahlung bereits monatelang betriebener Verstoß dagegen nun nochmals durch weitere Aufwandsverursachung auf Gläubigerseite vertieft würde.
Im Rahmen der Abwäge-Entscheidungen sind viele zu bejahende Härten ambivalent, weil Gläubiger- und Schuldnerinteresse wechselseitig unmittelbar in Kontext zueinander stehen. Die Wechselwirkung kann man manchmal durch gerichtliche Auflagen oder Maßnahmen etwas unterbrechen.