Bei einem von mir zu bearbeitenden Grundbuch sind in Abt. II ein Nacherben- sowie ein TV-Vermerk betr. einen Gesellschafteranteil an einer BGB-Gesellschaft 2005 bzw. 2006 eingetragen worden ?
Nun soll eine Grundschuld im Range vor diesen Vermerken eingetragen werden und ich habe Abschreibungsanträge zu diesem Grundbuch vorliegenden.
Muss ich die Vermerke in Abt. II berücksichtigen ?