Pfändung Nießbrauch, Ablauf des Verfahrens

  • Guten Morgen zusammen,

    ich habe einen Antrag auf dem Tisch, mit dem ein Nießbrauch gepfändet und ein Verwalter bestellt werden soll.
    Ich habe zwar schon viel nachgelesen (Forum, Stöber, BGH-Entscheidung VII ZB 67/09), aber bin mir noch nicht ganz sicher, wie ich hier nun richtig vorgehen soll.

    1. Der Gläubiger hat den Antrag irgendwie in das normale PFÜB-Formular reingequetscht. Auf Seite 1 wird beantragt "Pfändung und andere Verwertung nach § 844 I ZPO".
    Wenn ich den § 844 I ZPO anwende, dann muss ich soweit ich es verstanden habe, zunächst den Schuldner anhören, richtig?
    Oder muss ich zuerst die Pfändung erlassen, dann anhören und dann erst die andere Verwertungsart festlegen? Das wäre in meinem Fall ein bisschen schwierig, da ja im PFÜB-Formular schon alles drin steht, müsste ich da also zuerst einen separaten Pfändungsbeschluss erlassen?

    2. Ein Grundbuchauszug wurde mir bisher auch nicht eingereicht, diesen brauche ich aber schon, um zu sehen, dass der Nießbrauch auch wirklich eingetragen ist, oder? Das entnehme ich so zumindest der oben zitierten BGH-Entscheidung.

    3. Wenn ich das ganze dann so erlassen habe, kann ich dann die Akte weglegen wie bei normalen PFÜBs oder muss ich da den Verwalter noch irgendwie überwachen oder so? Eigentlich muss der Verwalter doch nur gegenüber Gläubiger und Schuldner Rechnung legen bzw. berichten. Mir fällt also gerade kein Grund ein, warum ich die Akte noch behalten sollte.

    Danke schonmal für eure Hilfe, ich hoffe, ihr könnt meine Gedanken-Knoten etwas lösen :)

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