Gegen den KFB ( vollstreckbare Ausfertigung ist schon raus ) wurde noch fristgerecht sofortige Beschwerde eingelegt.
Ich beabsichtige, teilweise abzuhelfen und teilweise nicht abzuhelfen.
Es wurde beantragt, bis zur endgültigen Entscheidung über die Beschwerde die Vollstreckung auszusetzen ( keinerlei Begründung dabei ).
Besteht ein Recht darauf, dass die Vollstreckung ausgesetzt wird ?
Wie wird über den Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung ( Antrag auf einstweilige Einstellung ) entschieden ?
Muss zuvor der Gegner angehört werden ?