Hallo zusammen,
ich brauche mal dringend Eure Hilfe. Ich habe hier eine Vertretungsakte und soll einen mdl. Schlusstermin (Altverfahren) leiten.
Nach Prüfung der Akte habe ich festgestellt, dass die Schlussterminsbestimmung nicht an die Mitglieder des Gläubigerausschusses zugestellt worden ist. Ich habe daher nur die öffentliche Bekanntmachung als Zustellnachweis.
Ein Vermerk des Gläubigerausschusses über die Prüfung der Schlussrechnung i.S. des § 66 Abs. 2 InsO liegt mir ebenfalls nicht vor.
Weiterhin haben die Gläubigerausschussmitglieder teilweise keine Vergütung beantragt.
Muss ich was im ST beachten?
LG