Hallo !
Folgender Fall beschäftigt mich gerade :
Die Betreuung wurde Anfang Februar aufgehoben ( erste Anordnung Betreuung 2015 ) .
Nach 1 Monat wurde die Betreuung wieder angeordnet, da der Betreute doch wollte das die Betreuung weiter besteht.
Habe jetzt einen Vergütungsantrag für den Zeitraum Februar - April vorliegen, der die einmonatige Unterbrechung nicht berücksichtigt. Es werden insgesamt 462 EUR beantragt.
Laut Betreuer war er auch während der Unterbrechung für den Betreuten tätig.
Würde hier die Vergütung wie beantragt auszahlen. Was meint ihr ?