Verfall des Wertersatzes im Tenor nicht aufrechterhalten...

  • Zu vollstrecken ist eine Einheitsjugendstrafe von mehreren Jahren. Einbezogen wurde ein Urteil, durch welches sowohl eine Jugendstrafe als auch Verfall des Wertersatzes ausgesprochen wurde.

    Aus den Gründen des nun zu vollstreckenden Urteils geht hervor, dass die Anordnung bzgl. des Verfalls des Wertersatzes aufrechterhalten werden sollte. Im Tenor steht jedoch nichts davon! :mad:
    Das Gericht verweigert eine nachträgliche Berichtigung des Urteils.

    Ist es tatsächlich so, dass die Vollstreckung nicht (weiter) betrieben werden kann und ich den bereits gezahlten Teil zurückzahlen muss? :gruebel:

    :2danke schon mal...

  • Da der Tenor grundsätzlich für die Vollstreckung maßgebend ist, müsste aus meiner Sicht eine Rückzahlung erfolgen.

    Weshalb wird eigentlich die Ergänzung des Tenors verweigert? :gruebel: Ggf. würde ich dem Richter erneut vorlegen und dabei aktenkundig machen, dass bei Nichtergänzung ausgezahlt werden wird.

  • Ich danke Euch für die Reaktionen!

    @ Dirk: Leider handelt es sich um eine an die StA abgegebene Vollstreckung, weshalb es keinen Vollstreckungsleiter mehr gibt... :(

    @ Frog: Die Richterin (die nicht die erkennende war) hält die Berichtigung für nicht zulässig, da allein der Widerspruch zw. Tenor und Urteilsgründen noch nicht für einen unzweifelhaften Irrtum spreche, der eine Berichtigung zuließe, da zweifelhaft sei, welcher der beiden Urteilsabschnitte das tatsächlich Gewollte wiedergibt... :mad:

    Vielleicht lege ich wirklich nochmal vor.

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