Vorlage von Übersetzungen

  • Hallo zusammen,
    ein deutscher Notar legt mir einen von ihm in englischer Sprache verfassten Kaufvertrag vor und fügt diesem eine einfache Kopie einer Übersetzung bei. Bei der Übersetzung fehlen die ersten Seiten mit dem Vertretungsnachweis u.a., ferner ist diese auch nicht mit der Originalurkunde verbunden. Sehe ich es richtig, dass ich hier eine vollständige, mit der Originalurkunde verbundene Übersetzung verlangen kann, bei der die Unterschrift des Übersetzers (in einem anderen Bundesland allgemein vereidigt) öffentlich beglaubigt ist???

    (Mein Englisch halte ich für diesen komplexen Kaufvertrag für nicht ausreichend, obwohl ich es sinnmäßig verstehe).

  • Nein, bei von ihm selbst errichteten (oder von ihm verwahrten) fremdsprachigen Urkunden kann der Notar selbst die Übersetzung in die deutsche Sprache bescheinigen (§ 50 BeurkG). Er muß allerdings die Form des § 39 BeurkG wahren, daran dürfte es hier fehlen. Mit der Urschrift verbunden oder mit ihr zusammen ausgefertigt werden muß die Übersetzung nicht, nur nach § 50 Abs. 2 BeurkG zusammen verwahrt werden, wenn von der Übersetzung Ausfertigungen erteilt werden.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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