Ergänzungspfleger für Vaterschaftsanfechtungsverfahren

  • hallo,

    das JA bittet zur Vaterschaftsanfechtung für das Kind ein Ergänzungspfleger zu bestellen, da die KM das Kind in dem Verfahren gegen ihren geschiedenen Ehemann nicht vertreten könne. Besteht auch nach der Scheidung noch ein Vertretungshindernis ?

  • das JA bittet zur Vaterschaftsanfechtung für das Kind ein Ergänzungspfleger zu bestellen, da die KM das Kind in dem Verfahren gegen ihren geschiedenen Ehemann nicht vertreten könne. Besteht auch nach der Scheidung noch ein Vertretungshindernis ?

    Ja, wenn den Eltern das Sorgerecht gemeinsam zusteht. Ansonsten sind die Voraussetzungen des § 1796 BGB zu prüfen (Palandt/Götz, BGB, 75. Aufl., § 1629 Rn. 16).

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!