Nachprüfung Forderungsattribut nach Restschuldbefreiung

  • Ich bräuchte bitte mal Eure Meinungen zu folgender Konstellation:

    Dem Schuldner wurde bereits Restschuldbefreiung erteilt. Das Verfahren läuft aber noch weiter.
    Nun reicht der IV mir eine Anmeldung eines Forderungsattributs der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung ein.
    Die eigentliche Forderung der Gläubigerin wurde bereits vor Jahren geprüft. Jetzt soll nur die vbuH noch nachgeprüft werden.
    Der Verwalter reicht das hier ganz selbstverständlich ein aber ich frage mich ob das nach Erteilung der Restschuldbefreiung überhaupt noch möglich ist :gruebel:

  • Damit ist es schon vorbei, wenn die Abtretungsfrist abgelaufen ist, siehe BGH vom 07.05.2013, IX ZR 151/12.


    ..wobei noch nicht geklärt ist, wann der Gläubiger die vbuH nachgeschoben hat. Vor dem Ablauf der Abtretungsfrist oder danach.

    Vielen Dank für die Fundstelle :daumenrau
    In meinem Fall ist die Abtretungsfrist bereits seit einem Jahr abgelaufen...und die vbuH erst jetzt ergänzend angemeldet.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!