Hallo,
hat jemand Erfahrungen mit der Aufwandspauschale in einem verbundenen Verfahren?
Ein und derselbe Verfahrensbeistand wurde für das gleiche Kind bestellt für das Sorgerechtserfahren und das Umgangsrechtsverfahren. Nach der Bestellung und vor der mündlichen Verhandlung verbindet der Richter das Verfahren. Im Termin kommt zu einer Vereinbarung. Bekommt der Verfahrensbeistand lediglich eine Aufwandspauschale oder für jede Bestellung jeweils eine Pauschale? Gibt es bereits Rechtsprechung zu diesen Fällen?
Vergütung Verfahrensbeistand
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Der Verfahrensbeistand zitiert die Entscheidung des BGH vom 01.08.2012 - XII ZB 456/11
auch OLG Nürnberg Beschl. vom 25.11.2014 7 UF 1819/13 , sowie die praktische Vorgehensweise des zuständigen OLG`sDie Entscheidung dürfte für deinen Fall passen, mars75. Danach könnte der Verfahrensbeistand je Gegenstand (also Sorge und Umgang) jeweils die Vergütung erhalten.
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Selbst wenn Sorge und Umgang von Anfang an in einer Akte geführt werden, gibt's die Vergütung 2mal, ohne dass es bei nachträglicher Anhängigkeit des Umgangs einer ausdrücklichen Erweiterung bedarf, wie vorgehend diskutiert, vgl. OLG DD, 20 WF 573/13. Es muss aber eine "echte Anhängigkeit" vorliegen.
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