Erstattungsfähig der Kosten eines UVB

  • Ich habe ein Problem:

    Die XXX GmbH hat Klage geführt und das Verfahren erfolgreich geführt. Nun werden im KfA für die I. + II. Instanz jeweils Kosten eines UVB geltend gemacht. Als Begründung werden angegeben, dass die Klägerin keine eigene Rechtsabteilung hat und somit im sogenannten "Hausanwaltsmodell" die Geschäfte organisiert hat. Die unterlegene Gegenseite moniert diese Kosten und stellt klar, dass diese Koste nicht erstattungsfähig sind.
    Tja, wer hat nun Recht?

    edit by Kai: Bitte keine Klarnamen, siehe Forenregeln

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