Einziehung weitere Vergütung bei Kostenausgleichung

  • Huhu:
    folgender Fall:

    ASt: keine VKH, Agg: VKH mit Raten

    Kostengrundentscheidung: ASt = 80 %, Agg: 20 %

    VKH Vergütung wurde an AggV ausgezahlt

    Es wurde Antrag nach 106 ZPO gestellt, KFB ist ergangen, einen Übergang auf die StK gibt es rechnerisch nicht.

    Es wurden nun nur die GK und die VKH Vergütung durch Ratenzahlung eingezogen, da die weitere Vergütung laut Verfügung nicht eingezogen werden sollte.

    Nun sind diese durch die Ratenzahlung eingezogen und der VKH Anwalt fragt wegen seiner weiteren Vergütung an, da geklärt werden müsse, ob die gegen den Antragsteller festgesetzten Kosten an den Agg auszukehren sind.


    Wie gehe ich nun vor?

    Ich würde die weitere Vergütung noch im Rahmen der Ratenzahlung anfordern und dann auszahlen oder sehe ich das falsch?

    Vom Vorgänger befindet sich eine Verfügung in der Akte, dass die weitere Vergütung nicht mehr eingezogen wird wegen dem ergangenen KFB.

    Liebe Grüße

  • Da würde ich deinem Vorgänger widersprechen. So sucht er ja für den jeweiligen Gläubiger aus, an welchen Schuldner dieser sich wendet, und hier will der Anwalt ja gerade keinen §126er-KFB.

    Ich würde die Raten bis zur Deckung der WAV/Erreichen der Höchstgrenze einziehen, die Differenzvergütung auszahlen und dann nochmal Übergangsansprüche gegen die Gegenseite prüfen.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Ein Übergang nach § 59 RVG hat ja gerade nicht stattgefunden, ich würde sagen die Staatskasse darf sich deswegen vom Gegner nichts einfordern, sondern lediglich die Partei wegen des KFB's
    Bei der WAV ist die Staatskasse ja eigentlich sowieso nicht tangiert, da diese nur dann ausgezahlt wird, wenn die Partei die Raten darauf gezahlt hat.

    Ursprünglich war eine § 126 ZPO KFB beantragt, erlassen wurde jedoch ein §§ 103,106 ZPO...

    Ich würde aber sagen in beiden Fällen müsste man die WAV einziehen und vor Auszahlung anfragen, was aus dem KFB gezahlt wurde.


  • Ich würde aber sagen in beiden Fällen müsste man die WAV einziehen und vor Auszahlung anfragen, was aus dem KFB gezahlt wurde.

    Klingt für mich gut. :daumenrau

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

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