Huhu:
folgender Fall:
ASt: keine VKH, Agg: VKH mit Raten
Kostengrundentscheidung: ASt = 80 %, Agg: 20 %
VKH Vergütung wurde an AggV ausgezahlt
Es wurde Antrag nach 106 ZPO gestellt, KFB ist ergangen, einen Übergang auf die StK gibt es rechnerisch nicht.
Es wurden nun nur die GK und die VKH Vergütung durch Ratenzahlung eingezogen, da die weitere Vergütung laut Verfügung nicht eingezogen werden sollte.
Nun sind diese durch die Ratenzahlung eingezogen und der VKH Anwalt fragt wegen seiner weiteren Vergütung an, da geklärt werden müsse, ob die gegen den Antragsteller festgesetzten Kosten an den Agg auszukehren sind.
Wie gehe ich nun vor?
Ich würde die weitere Vergütung noch im Rahmen der Ratenzahlung anfordern und dann auszahlen oder sehe ich das falsch?
Vom Vorgänger befindet sich eine Verfügung in der Akte, dass die weitere Vergütung nicht mehr eingezogen wird wegen dem ergangenen KFB.
Liebe Grüße