Hallo,
wenn ihr eine Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel nach VO ( EG) Nr. 805/2004 erteilt,
fügt ihr dann eine Rechtsmittelbelehrung über den Widerspruch bei und an wen stellt ihr zu?
An den Schuldner persönlich oder an den Rechtsanwalt, der den Schuldner im Prozess vertreten hat?
Ich würde ja eigentlich sagen an den Schuldner persönlich, weil das Verfahren eigentlich nicht mehr zum
Prozessverfahren zugehörig sein dürfte, aber ganz sicher bin ich mir nicht...