• Hallo liebe Kollegen,

    ich habe ein Zustellersuchen aus der Türkei (Sache des öffentlichen Rechts) bekommen. Dem Ersuchen war ein Schreiben des Ministeriums beigefügt. Hiernach soll ich einen Begleitbericht nach § 24 ZRHO schreiben. Das Gesetz erscheint mir an dieser Stelle etwas nichtssagend und ich weiß beim besten Willen nicht, was das sein soll. Hat da zufällig wer ein Muster oder kann mir wegen des Inhalts/Aufbaus einen Tipp geben?

    Mfg,
    Corypheus

  • Die ZRHO ist kein Gesetz sondern bloß eine Verwaltungsvorschrift wie eine AV.

    Was in den Begleitbericht soll, ergibt sich aus § 7 ZRHO (Adressat und Inhalt), auf den § 24 ZRHO ausdrücklich Bezug nimmt.

  • Was in den Begleitbericht soll, ergibt sich aus § 7 ZRHO (Adressat und Inhalt), auf den § 24 ZRHO ausdrücklich Bezug nimmt.

    Na, ja... Den § 7 Nr. 2 ZRHO habe ich gesehen, aber der ist auch nicht besser:

    "Mit dem Begleitbericht werden Vorgänge aller Art der Prüfungsstelle oder der Landesjustizverwaltung vorgelegt. "

    Jetzt weiß ich Bescheid ;)

    Mittlerweile habe ich ein Muster von einer Kollegin bekommen... Jetzt heißt es Daumen drücken, dass das Landgericht nichts beanstandet :D

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