Gleichgesinnte hier? Ehemalige Jurastudenten

  • Hallo :)

    Ich würde mich über einen Austausch mit ehemaligen Jurastudenten freuen, die nach einem versiebten Staatsexamen -oder auch davor- sich für das Rechtspflegerstudium entschieden haben. Mir ist es wichtig zu wissen, wie ihr das Rechtspflegerstudium vergleichsweise empfindet. Tut ihr euch darin einfacher? Oder sollte man da lieber die Finger von lassen, wenn man im Juraexamen gescheitert ist? Ich höre und lese dazu geteilte Meinungen.

    Ich hab vor einer Woche erfahren, dass ich leider endgültig durch das 1. Staatsexamen gefallen bin. Jetzt möchte ich meine Entscheidung natürlich mit viel Bedacht treffen, um nicht noch einmal in eine ähnliche Situation zu geraten. Auch das Alter spielt natürlich eine nicht ganz untergeordnete Rolle. Eine zweite Pleite könnte ich mir nicht leisten und möchte das natürlich auch nicht. Ich muss sagen, dass Jura mein Wunschstudium war und ich das sehr gerne studiert habe. Dass ich gleich 2 mal durch das 1. Staatsexamen fliege, hätte ich nie gedacht. Auch wenn für mich eine Welt untergegangen ist, möchte ich das Beste daraus machen und würde mich freuen, wenn ich das Wissen doch noch irgendwie verwenden kann. Dass eine Anrechnung nicht funktioniert, weiß ich.

    Herzliche Grüße&lieben Dank an Alle, die antworten!

  • Das mit dem Nichtbestehen des Examens tut mir leid für dich. :(

    Ob einem das Rechtspflegerstudium besser liegt als das Jurastudium hängt glaube ich stark von der eigenen Neigung ab. Im Jurastudium hat man große Freiheiten, kann auch mal nach links und rechts schauen, muss sich aber vor allem, wenn es in die Examensvorbereitung geht, weitgehend selbst darum kümmern, wie man den Stoff vermittelt bekommt (Frage nebenbei: Hast du eigentlich ein kommerzielles Rep besucht?).

    Das Rechtspflegerstudium dagegen ist stark verschult und die Stoffmenge ist im Vergleich mit dem Jurastudium stark begrenzt (d.h. auch, dass die Wahrscheinlichkeit, mit unbekannten Gesetzen o.Ä. konfrontiert zu werden, eher gering ist). Streitstände oder dogmatische Feinheiten spielen kaum eine Rolle. Das Rechtspflegerstudium ist stark auf die praktische Tätigkeit in einem konkreten Beruf ausgelegt während das Jurastudium ein universelles juristisches Verständnis ohne besondere Spezialisierung (der Schwerpunkt stellt eine Ausnahme dar) vermittelt werden soll.

    Ich bin damals den umgekehrten Weg wie du gegangen und habe zuerst Rechtspflege und dann Jura studiert. Mein Rechtspflegerexamen war 7 Punkte schlechter als mein erstes Staatsexamen - es hängt mE also durchaus stark davon ab, welche Art der Stoffvermittlung einem liegt.

    Andererseits bauen sowohl Jura- als auch Rechtspflegerstudium auf juristischem Denken auf - wenn man dafür keine Neigung hat, wird man wohl mit beiden nicht glücklich. An deiner Stelle würde ich mich fragen, an was das das Nichtbestehen genau gelegen hat und wie knapp es am Schluss war. Im Zweifel würde ich mich aber vielleicht doch nach einer anderen Sparte umsehen...

    Viel Erfolg bei deiner Entscheidung!

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



  • Hallo Maja,

    zunächst heiße ich Dich im Forum willkommen und spreche Dir mein Bedauern über das nicht bestandene Staatsexamen aus.

    Ich habe zwei Semester Jura studiert, bevor ich das Studium freiwillig abgebrochen habe und erfolgreich auf die Rechtspflegerausbildung umgestiegen bin. Der Grund für meinen Studienabbruch lag allerdings nicht in unzureichender Leistung (unter diesem Gesichtspunkt hätte ich das Studium fortsetzen können), sondern in der damals ungünstigen Berufsperspektive für Volljuristen, zumindest im von mir angestrebten öffentlichen Dienst. So habe ich zwar "ernsthaft" studiert, letztlich aber die Wartezeit bis zur Einstellung als Rechtspflegeranwärter sinnvoll überbrückt.

    Ein nicht zu unterschätzender Vorteil der Rechtspflegerausbildung ist, dass Du bereits Anwärterbezüge erhältst. Außerdem sollte die spätere Übernahme - natürlich unter der Voraussetzung, dass die Prüfung bestanden ist - gesichert sein, da üblicherweise nur nach Bedarf ausgebildet wird.

    Ich kann gut verstehen, dass Du Deine im Studium erworbenen Kenntnisse weiter nutzen möchtest, zumal Du nach Deinen Worten nach wie vor Freude an der Materie zu haben scheinst.

    Vor diesem Hintergrund finde ich Deine Idee durchaus sinnvoll, wobei Du die Entscheidung natürlich selbst treffen musst. Dabei wünsche ich Dir eine glückliche Hand. :)

    Liebe Grüße
    Husky98

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Ich meine, dass du sogar trotz endgültig versiebten 1. Staatsexamen den Bachelor of Law und anschließend noch den Master of Law machen kannst. Das geht bei der Fernuni Hagen sogar nebenher... Vielleicht als Alternative/Ergänzung neben/nach dem Rechtspflegerstudium...

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Ich meine, dass du sogar trotz endgültig versiebten 1. Staatsexamen den Bachelor of Law und anschließend noch den Master of Law machen kannst. Das geht bei der Fernuni Hagen sogar nebenher... Vielleicht als Alternative/Ergänzung neben/nach dem Rechtspflegerstudium...

    Das finde ich insoweit schwierig, dass diese Abschlüsse keinem klassischen juristischen Berufsbild entsprechen.

    Eventuell könntest Du auch ohne formellen Abschluss unterkommen; ich weiß, dass Insolvenzverwalter für Leute mit juristischen Verstand u.U. Verwendung haben. Gleiches gilt für Sozialbehörden.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Immerhin, und das hatten wir hier in einem anderen Thread, befähigt der Master of Law zum Eintritt in den höheren Dienst.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Herzlichen Dank für Eure Antworten und die freundliche Aufnahme :)

    Bis zur Examensvorbereitung bin ich in keiner Prüfung durchgefallen. Scheinfrei, inklusive Schwerpunkt war ich im 8. Semester. Meine Punkte bewegten sich von 4-11. Ich hatte bei der Studienwahl und auch während dem Studium nie Zweifel an meiner Wahl. Ich war so dankbar, dass ich DAS studieren darf, was ich immer wollte.

    Die Examensvorbereitung und die Finanzierung stellten dann ein großes Problem dar. Ich hatte immer wieder Unterbrechungen, musste viel arbeiten, hatte noch massig private Probleme, keinerlei finanzielle und sonstige Unterstützung. So bin ich quasi irgendwie durchgekommen. Diese Probleme haben sich dann aber in die Examensvorbereitung sehr ausgewirkt und leider auch gehäuft. Die Angst dann endgültig durchzufallen und mit nichts -außer dem Abitur- dazustehen hat mich auch in den Übungsklausuren blockiert.

    Bei einem kommerziellen Repetitor war ich, allerdings nur für 2 Wochen. Ein Crash Kurs sozusagen. Das hab ich auch nur für den 2. Versuch dann wahrgenommen. Als Schnelldurchgang zur Wiederholung war das auch ganz gut.

    Was ich hinsichtlich des juristischen Examens als schwer empfunden hab war: Die umfangreiche Stoffmenge und das Abrufen dieser Stoffmenge in der begrenzten Zeit. Bei dem Umfang kam es bei mir nicht selten vor, dass das ein oder andere Monate zurücklag und ich nochmals darüber nachdenken musste, wie das denn war. Zum Beispiel Streitigkeiten. Bei den Scheinen oder im Schwerpunkt war das nicht so, denn da war die Stoffmenge überschaubar. Da stehe ich natürlich auch zu meinem Unvermögen, Probleme mit der Stoffmenge gehabt zu haben.

    Die Arbeit mit dem Gesetz macht mir sehr Spaß und ich setze mich auch gerne mit juristischen Problemen auseinander. Habe auch gerne Kontakt zu Menschen, scheue mich auch nicht vor Konflikten.

    Für andere Bereiche bin ich auch offen. Da ich mich bisher aber nur mit Jura beschäftigt habe, fällt mir eine Orientierung außerhalb dessen gar nicht so einfach. Meine Nebenjobs möchte ich da gar nicht einbeziehen, die hatten nur die Funktion Geld zu verdienen, mehr auch nicht.

    Ich habe auch schon oft mitbekommen, dass es welche gibt, die trotz bestandenem 1. Staatsexamen das Rechtspflegerexamen nicht bestanden haben oder viel schlechter waren. Ich möchte das auch gar nicht unterschätzen. Das Einzige, was mir noch etwas Hoffnung macht ist, dass die Stoffmenge doch überschaubarer ist.

    Was die Finanzierung angeht, wären die Antwärterbezüge natürlich ein Segen. Da müsste ich auch nicht mehr nebenher arbeiten und hätte somit die Zeit mich nur auf das Studium zu konzentrieren. Das ist auch wieder ein Punkt, wo ich denke, da gibt es doch eine kleine Hoffnung.

    Nichtsdestotrotz zweifelt man natürlich an seinen Fähigkeiten, wenn man gleich 2 mal durchfällt und das Selbstbewusstsein ist da auch nicht mehr besonders hoch. Ich beäuge mich selbst da schon sehr kritisch. Aber ich darf auch nicht zu viel Zeit verstreichen lassen..

    Die Möglichkeit des Bachelor of Laws an der Fernuni Hagen -und auch in Österreich- ist mir durchaus bekannt. Allerdings, wäre ein duales Studium oder sogar eine Ausbildung wegen der Finanzierung für mich die bessere Alternative. Genauer gesagt sogar meine einzige Möglichkeit hinsichtlich meiner finanziellen Lage, da ich keinerlei finanzielle Hilfe erhalte. Wie hoch die Chancen mit einem abgeschlossenen Fernstudium später sind, weiß ich leider auch nicht so recht..

  • Erst einmal tut es mir sehr leid :(


    Habe zwar keine Jurastudium-Erfahrung, ein bisschen was hat man aber von Kommilitonen mitbekommen.
    In den sogenannten Richterfächern hat man durch die Vorerfahrung sicherlich einen Vorteil, in den Rechtspflegerfächern hat man eher noch keine Kenntnisse.

    Im Grunde genommen musst du dich halt bei den OLGs bewerben, in welchem Bundesland bist du denn jetzt und welche OLGs ziehst du in Erwägung?

  • Kann zwar auch mit keinen Jurastudiumserfahrungen dienen, bin aber der Meinung, dass wenn du Spaß am Jurastudium hattest, du auch Spaß beim Rechtspflegerstudium haben würdest und bin davon überzeugt, dass du das Rechtspflegestudium schaffen wirst.

  • Erst einmal tut es mir sehr leid :(


    Habe zwar keine Jurastudium-Erfahrung, ein bisschen was hat man aber von Kommilitonen mitbekommen.
    In den sogenannten Richterfächern hat man durch die Vorerfahrung sicherlich einen Vorteil, in den Rechtspflegerfächern hat man eher noch keine Kenntnisse.

    Im Grunde genommen musst du dich halt bei den OLGs bewerben, in welchem Bundesland bist du denn jetzt und welche OLGs ziehst du in Erwägung?

    Ich komme aus Baden-Württemberg. Ich könnte mir auch vorstellen, dass Bundesland zu wechseln. Deswegen bin ich da bezüglich den OLGs eigentlich ganz flexibel :)

  • Bei meinem Jahrgang sind auch gescheiterte Jurastudenten (1. Staatsexamen) durch das Rechtspflegerstudium gefallen, also Vorsicht.

    Es wird immer wieder Leute geben, die scheitern, ob vorher Jurastudium oder nicht.
    Die Threadstellerin hat offensichtlich Gefallen an einem juristischen Beruf und ich kann mir gut vorstellen, dass Sie auch Spaß beim Rechtspflegerstudium hat. Und wenn man da richtig dabei ist und es nicht völlig schleifen lässt, bin ich der Meinung, dass man das Studium durchaus schafft.
    Ich freue mich auf zukünftige Kollegen, die mit Eifer dabei sind und das Ganze gerne machen.
    Also ruhig ran an das Studium.

  • Ich meine, dass du sogar trotz endgültig versiebten 1. Staatsexamen den Bachelor of Law und anschließend noch den Master of Law machen kannst. Das geht bei der Fernuni Hagen sogar nebenher... Vielleicht als Alternative/Ergänzung neben/nach dem Rechtspflegerstudium...

    Ich vermute eher, dass diese Option aufgrund des endgültigen Nichtbestehens nicht mehr möglich ist, da es sich dort ebenfalls um den Studiengang "Rechtswissenschaft" handelt.

    Wenn Interesse an dem Beruf des Rechtspflegers besteht sollte man sich über die dortigen Schwerpunkte informieren. Vielleicht liegt es einem ja mehr, evtl auch durch die stärkere "Verschulung".

  • Ich meine, dass du sogar trotz endgültig versiebten 1. Staatsexamen den Bachelor of Law und anschließend noch den Master of Law machen kannst. Das geht bei der Fernuni Hagen sogar nebenher... Vielleicht als Alternative/Ergänzung neben/nach dem Rechtspflegerstudium...

    Ich vermute eher, dass diese Option aufgrund des endgültigen Nichtbestehens nicht mehr möglich ist, da es sich dort ebenfalls um den Studiengang "Rechtswissenschaft" handelt.

    Von einem Bachelor of Law-Dozenten weiß ich: Exec ist zuzustimmen. Nichtbestehen im Uni-Diplom-Studiengang Rechtswissenschaften sperrt einen nicht für den FH-Bachelor-Studiengang "Bachelor of Law". Es sei denn, die Studienordnungen wurden in den letzten 10 Jahren geändert.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")


  • Ich komme aus Baden-Württemberg.


    Na dann solltest Du es bei den beiden OLGs dort mit der Bewerbung versuchen.
    Dass man bei einem Einstellungsgespräch auf Deine bisherigen "Fehlversuche" eingehen wird, darauf musst Du Dich einstellen.

    PS : Im übrigen wäre in Ba-Wü auch der Bachelor-Studiengang eines Gerichtsvollziehers möglich !

  • Von einem Bachelor of Law-Dozenten weiß ich: Exec ist zuzustimmen. Nichtbestehen im Uni-Diplom-Studiengang Rechtswissenschaften sperrt einen nicht für den FH-Bachelor-Studiengang "Bachelor of Law". Es sei denn, die Studienordnungen wurden in den letzten 10 Jahren geändert.

    Das hier erwähnte LL.B-Studium ist aber kein FH-Studium, sondern ein universitäres. Die Fernuni in Hagen ist eine staatliche Universität wie alle anderen Unis auch.


  • Ich komme aus Baden-Württemberg.


    Na dann solltest Du es bei den beiden OLGs dort mit der Bewerbung versuchen.
    Dass man bei einem Einstellungsgespräch auf Deine bisherigen "Fehlversuche" eingehen wird, darauf musst Du Dich einstellen.

    PS : Im übrigen wäre in Ba-Wü auch der Bachelor-Studiengang eines Gerichtsvollziehers möglich !

    Es gibt viele an meiner Uni, die nach dem Staatsexamen den Bachelor of Law an der Fernuni Hagen machen. Die Fernuni rechnet die Jurascheine auch an. Es ist also möglich, da diese Studiengänge nicht miteinander artverwandt sind.

    Ja, das wäre auch eine berechtigte Frage in meinem Fall. Ich werde -wohl wie viele- darauf antworten, dass es an der fehlenden Praxiserfahrung liegt und das duale Studium im Gegensatz dazu gleichzeitig mit viel Praxis verbunden ist. Diese Erklärung müsste akzeptabel sein. Auf die übermäßige Stoffmenge werde ich nicht eingehen. Ich tue mich auch beim Anschreiben gar nicht leicht. Nach der Information, die ich bekommen habe, darf man keineswegs auf das gescheiterte Studium im Anschreiben eingehen, da das etwas Negatives darstellt, sondern nur auf die positiven Fähigkeiten eingehen. Damit kann man die aktuelle Lage auch nicht so wirklich schildern.

    Ja, der Bachelor-Studiengang des Gerichtsvollziehers wurde ganz frisch eingeführt. Ich könnte es versuchen. Habe mir vorhin die Verordnung angeschaut und es sind viele Fächer dabei, die wir auch im Jurastudium haben. Welches Niveau das alles hat, also Anfängerscheine/Fortgeschritten oder Examensniveau, weiß ich natürlich nicht.

  • Ich tue mich auch beim Anschreiben gar nicht leicht. Nach der Information, die ich bekommen habe, darf man keineswegs auf das gescheiterte Studium im Anschreiben eingehen, da das etwas Negatives darstellt, sondern nur auf die positiven Fähigkeiten eingehen.

    Das halte ich für bedenklich, weil Lücken im Lebenslauf eher einen negativen Eindruck hinterlassen als der ehrliche und selbstkritische Umgang mit Misserfolgen. In deren konstruktiver Überwindung liegt hingegen ganz viel Positives.

    Viel Erfolg! :)

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Nach der Information, die ich bekommen habe, darf man keineswegs auf das gescheiterte Studium im Anschreiben eingehen, da das etwas Negatives darstellt, sondern nur auf die positiven Fähigkeiten eingehen. Damit kann man die aktuelle Lage auch nicht so wirklich schildern.

    Wir haben in den langen Jahren meines Berufslebens viele Initiativbewerbungen bekommen. Wenn dort nicht erklärte Lücken waren im Lebenslauf, sind sie sofort in der Rundablage gelandet. Einmal waren es fünf Jahre "Fehlzeit" ohne jede Begründung, da habe ich den Bewerber angeschrieben und darauf hingewiesen, dass wir schon aus diesem Grund ihn nicht akzeptieren könnten. Ich hoffe, er hat es für weitere Bewerbungen geändert.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

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