Muss ich eine Vorgenehmigung erteilen?

  • Mir wurde eine Vorabgenehmigung eines beabsichtigten Hausverkaufs vorgelegt. Da liegt ein Vertragsentwurf bei. Muss ich über die Vorabgenehmigung entscheiden oder kann ich mich auf den Standpunkt zurückziehen, dass ich den endgültigen Vertrag sehen möchte?

  • Aufgrund eines blossen Entwurfes erteile ich normalerweise keine Genehmigung, ich lasse mir dann immer den beurkundeten Vertrag vorlegen. Bei einem Entwurf sind Änderungen nicht ausgeschlossen und daher für mich die Unsicherheiten zu hoch.

  • Wenn ich einen Entwurf bekomme, dann kann ich mitteilen, wo ich Bedenken habe und wo nicht.
    Aber eine Genehmigung aufgrund eines Entwurfs ist schwierig.
    Der Kaufvertrag muss dann nämlich im Wortlaut genau wie der Entwurf lauten. Den Entwurf würde ich als Anlage zum Beschluss verbinden.
    ...
    Nee, besser ist die Genehmigung bei abgeschlossenem Vertrag.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Die Frage ist ganz klar mit "ja" zu beantworten. Wenn eine Genehmigung (auch eines Entwurfs) beantragt wird, muss ich entscheiden.

    Ich würde allerdings auch - nach Rücksprache mit dem Betreuer darauf hinweisen, dass es kaum einen Vertragsentwurf gibt, der ohne Änderung beurkundet wird und dann eine weitere Genehmigung erforderlich machen würde und es klappt eigentlich immer, dass dann von einer Vorabgenehmigung abgesehen wird und ich im Gegenzug meine Anmerkungen zum Entwurf (auch freiwillig) mache. Also einvernehmlich mit dem Betreuer prüfen und evtl. "Probleme" mitteilen, damit im Vertrag diese dann berücksichtigen werden können.

  • :daumenrau, wie uschi

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • genauso ist es. Wenn darau bestanden wird eine Vorabgenemigung zu erteilen würde ich ablehnen, da sie keine Rechtswirkung erreicht und nur vorläufigen Charakter hat.

  • genauso ist es. Wenn darau bestanden wird eine Vorabgenemigung zu erteilen würde ich ablehnen, da sie keine Rechtswirkung erreicht und nur vorläufigen Charakter hat.

    Diese Begründung würde dir aber vom LG "um die Ohren gehauen".

  • genauso ist es. Wenn darau bestanden wird eine Vorabgenemigung zu erteilen würde ich ablehnen, da sie keine Rechtswirkung erreicht und nur vorläufigen Charakter hat.

    Deine Begründung würde mich interessieren.

    Wieso nur vorläufigen Charakter?
    Wird der Entwurf beurkundet kommt es doch zur Wirksamkeit. Ich brauche keine weitere Gebehmigung.

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