Kontrollbetreuung bei ungenügender Pflege zu Hause ?

  • hallo,

    die Tochter , die auch Vorsorgebevollmächtigte ist, lebt zusammen mit der Mutter im Haushalt und plant , sich eine eigene Wohnung zu nehmen. Es soll dann eine 24- Stunden Pflege aus Polen organisiert werden.
    Eine weitere Tochter teilte dem Gericht mit, dass die Mutter tagsüber über Stunden allein gelassen werde, nicht mehr selbstständig essen und trinken könne und drohe zu verhungern und zu verdursten. Sie wolle, dass eine Heimunterbringung erfolge.
    Die Betreuungsstelle ist von mir sofort benachrichtigt worden. Sie ist vor Ort gewesen, und teilt dem Betreuungsgericht mit, dass aus ihrer Sicht die Pflege nicht zu beanstanden sei und alle 2 Tage sogar ein Pflegedienst komme. Es gebe erhebliche Streitereien in der Familie.

    Wie mache ich in dieser Sache taktisch am Besten weiter ? Bestelle ich einen Verfahrenspfleger und beraume unverzüglich einen Anhörungstermin an oder soll ich zunächst ein ärztliches Attest anfordern ? Ich habe mit diesen Kontrollbetreuungen noch gar keine Erfahrung.

  • Sie ist vor Ort gewesen, und teilt dem Betreuungsgericht mit, dass aus ihrer Sicht die Pflege nicht zu beanstanden sei und alle 2 Tage sogar ein Pflegedienst komme.

    Reicht das nicht?

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • ich hatte vor einiger zeit eine ganz ähnliche situation, die letztlich in einer kontrollbetreuung gemündet hat!

    Zunächst: wie konkret und in sich schlüssig ist der Vortrag der Schwester? je nach dem wie konkret/nachvollziehbar/belegt die Sache ist, würde ich mit mehr oder weniger Zug bzw. Nachdruck an die Sache rangehen!

    Wann soll die Veränderung anstehen? ist das ne Sache von Tagen/Wochen/Monaten?

    ganz wichtig finde ich jedenfalls bei solchen sachen den persönlichen eindruck über die situation vor ort; also selbst hinfahren und sich die Örtlichkeiten anschauen;
    wie "schlimm" is es wirklich? (bei mir damals war es ziemlich heftig vermüllt und der Geruch war schlimm)
    und mit der Person sprechen: will sie ne kontrollbetreuung, will sie keine, kann sie noch frei wollen? (so auf den ersten blick)

    ebenfalls mit der momentan pflegenden Person sprechen, wann ist sie wie zur Stelle?
    Wie ist geplant die 24-Stunden pflegekraft zu bezahlen? ist das überhaupt stemmbar?

    vielleicht die Nachbarn fragen! die kriegen oft ein bisschen was mit (wobei man das was da gesagt wird schon sehr filtern muss!)

    und mit dem Pflegedienst Kontakt aufnehmen und ihn fragen, wie die Person im Moment versorgt ist, welche Pflegeleistungen bestellt sind und geleistet werden, welche erforderlich sind/wären

    wenn sich danach weiterhin zweifel aufrdängen würde ich einen Verfahrenspfleger bestellen und ein Gutachten über die Betreuungsbedürftigkeit in Auftrag geben (zugeschnitten auf Kontrollbetreuung)

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • Sofern, wie hier, nichts Nachteiliges festzustellen ist, verweise ich die Angehörigen auf den strafrechtlichen Weg. Die zuständigen Behörden haben mehr Möglichkeiten zur Ermittlung als das Gericht oder die Betreuungsstelle. Ich sehe die Angehörigen in der Pflicht, Aussagen beweiskräftig zu untermauern, als mit (möglichen) falschen Verdächtigungen (strafbar) über die Angehörigen herzuziehen. (Anmerkung: Vielleicht stehe ich mit meiner Ansicht recht einsam da, aber in der Regel machte ich die Erfahrung, dass gemache Vorwürfe haltlos sind. Das macht nicht betriebsblind, aber verärgert.)

  • Dabei denke ich immer an die Schweigepflicht?

  • Beschluss, dass die Einrichtung einer Kontrollbetreuung abgelehnt wird, da kein Bedürfnis dafür festgestellt werden konnte. Rechtsmittelbelehrung und dann kommt sicher ein Rechtsmittel von der Schwester.

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