Notarielle Urkunde - Teil(Rest-)betrag ohne Aufstellung? - Geschäftsräume

  • Hallo, ich stehe unerfahrenerweise vor der ZV aus einer notariellen Urkunde als Titel wegen rückständigen Unterhalts. Es ergibt sich ein Betrag x mit verschiedenen Fälligkeiten. Aus einer unzureichenden Mitteilung des Gläubigers ergibt sich nur noch ein Restbetrag, da diverse Zahlungen geleistet wurden. Mit diesen Angaben soll ich nun vollstrecken. Kann ich tatsächlich den Restbetrag (Titel lautet noch über Gesamtforderung) ohne eine Forderungsaufstellung im Antrag und ohne Berücksichtigung von verschiedenen Fälligkeitsterminen, angeben? Ich will weder, dass der GV moniert noch der Gegner. Für den Gläubiger würde das bedeuten, dass er zumindest auf den genauen Zinsanspruch verzichtet, da ich Zinsen aber letzter Fälligkeit berechnen würde. Aber ich habe nun einmal keine besseren Angaben. Nachfragen beim Gläubiger führen nicht weiter aufgrund "Kommunikationsschwierigkeiten".
    Und dass es sich um Unterhalt handelt, könnte ich später bei einer eventuellen Pfändung doch verwerten und in den bevorrechtigten Bereich pfänden, auch wenn es sich um "nur" Rückstand handelt?!? Aber was pfände ich bei einem selbständigen, außerdem dem Konto?

    Zunächst soll ich aber in den privaten Bereich den GV schicken. Wie ist es mit den am anderen Ort bzw. Straße belegenen Geschäftsräumen? Kann ich die Adresse im Antrag mit aufnehmen? Oder bedarf es eines gesonderten Antrags? Und wie wäre es mit der Aushändigung des Titels, wenn der Schuldner den noch offenen Restbetrag begleicht? Aus dem Titel gehen ja keine Teilzahlungen hervor und der GV weiß ja von nichts. Kann der Schuldner dies also nur mit einer Vollstreckungsgegenklage erreichen oder wie funktioniert das sonst? Danke für Eure Antworten im Voraus. VG

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!