Gesetzesänderungen Registerrecht

  • Hallo,

    uns interessiert, wie ihr bei euch in der Registerabteilung über Gesetzesänderungen informiert werdet oder ihr euch selbst informiert.

    Wir haben erst einige Zeit nach den jüngsten Gesetzesänderungen (§ 378 FamFG, neue Straftatbestände in §§ 265 c, 265 d und 265 e StGB, § 40 GmbHG, § 8 GmbHG) Kenntnis von diesen Änderungen genommen (teilweise eher zufällig) und fragen uns nun, wie wir dem in Zukunft vorbeugen können.

    Wie handhabt ihr das bei euch in der Abteilung? Bezieht ihr irgendwelche Zeitschriften, die jedem aus der Abteilung zur Kenntnis vorgelegt wird? Wenn ja welche? Oder recherchiert eine Person regelmäßig bei euch, ob euch betreffende Gesetzesänderungen anstehen/erfolgt sind?

    Mittlerweile wissen wir, dass wir die FGPrax bei beck-online abrufen können.

    Nach erster kurzer Recherche haben wir nur gesehen, dass dort Buchbesprechungen, Aufsätze und Rechtsprechungen abrufbar sind. Werden dort auch Gesetzesänderungen veröffentlicht?

    Für Rückmeldungen wären wir dankbar.

  • Eigentlich sollte es reichen, wenn ihr (bzw. einer von Euch, der dann Ergebnisse anderen bekannt gibt, man kann ja auch wechseln) regelmäßig um Veröffentlichungsblatt Eures Bundeslandes und im BGBl. nachschaut. Letzteres kann man kostenfrei über den Bürgerzugang

    Startet hier

    https://www.bgbl.de/produkte/bgbl-online.html

    dann weiter zu BGBl Online, dort auf der rechten Seite den Bürgerzugang auswählen.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Unabhängig davon , dass ich mit Registersachen nichts am Hut habe:
    Ich werde laufend ( ggf. mehrfach wöchentlich ) via dienstlichem juris-Newsletter in Outlook über Änderungen von Bundesgesetzen und auch Verordnungen informiert.
    Mit einem Klick auf den jeweiligen Inhalt habe ich dann Zugriff auf den entspr. Gesetzestext im Bundesgesetzblatt Teil I.

  • Wie wäre es mit einem rss-feed, z.B. von juris? So ist man immer aktuell informiert.

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • Bei uns funktioniert das per Zufall über das Forum.
    Da zumindest ich häufig hier unterwegs bin, bekomme ich das relativ schnell mit und gebe das dann ins Haus weiter.
    Das BGBl bekommt ein Kollege via Newsletter.
    Aus der Gesetzesüberschrift (Gesetz zur Umsetzung der ViertenEU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zurNeuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (BGBl. IS. 1822)) muss man aber nicht unbedingt schließen, dass auch § 40 GmbHG geändert ist, sodass das auch mal untergehen kann.

  • Erste Informationsquelle war in der Tat das Forum.

    Die Information vom OLG kam erst später. Wir erhalten auch per Mail das jeweils aktuelle Gesetz- und Verordnungsblatt Hessen und das BGBl.
    Unsere Verwaltung leitet solche Infos zwar im Gießkannenprinzip aber dafür zeitnah weiter.

  • Hier ist es eher Zufall, das die Änderungen bekannt wurden. Das Lesen der Gesetzblätter hilft da auch wenig, wenn sich die Änderung des GmbHG in der 13. Änderung der Zuckerrübenverordnung versteckt. :confused:
    (und am Sonnabend veröffentlicht wird und am Montag in Kraft tritt)

  • bei uns läuft es ähnlich wie bei rpfl_nds: Rpfl-Forum, Email von der Verwaltung, Hinweis von benachbarten Reg.-Gerichten, aber keine gezielte Kontrolle des BGBl.
    Außerdem bekommen wir alle zwei Wochen die GmbH-Rundschau als Umlauf.

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten! (Oscar Wilde)

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