Krankenversicherung Kind

  • Hallo zusammen,

    hat jemand Ahnung wie es sich bzgl. privater oder gesetzlicher Krankenkasse fürs Kind verhält?

    Folgender Fall:

    Ein Elternteil ist privat versichert und ein Elternteil gesetzlich. Der privat versicherte Elternteil bezieht ein Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze und es ist auch nicht höher als das Einkommen des gesetzlich Versicherten. Beide sind nicht miteinander verheiratet.

    Sowohl die private als auch die gesetzliche Krankenversicherung haben auf Nachfrage erklärt, dass eine Versicherung bei ihnen möglich ist. Haben die Eltern nun ein Wahlrecht?

    LG

  • Wenn beide Versicherung das Kind aufnehmen bedeutet es im Umkehrschluss (Sorry das musste sein :D) das gewählt werden darf.

    Grundsätzlich sollte man bedenken das Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung (Familienversicherung) zuzahlungsfrei sind (also auch für Medikamente und ähnliches) und man die Rechnungen nicht alle nach Hause bekommt und dazu noch einen eigenen Krankenkassenbeitrag zahlen müssen.

    Je nach Bundesland kommt trotzdem (je nach Kindergeldberechtigung) auch noch ein eventueller Beihilfeanspruch hinzu.

    Ein persönlicher Hinweis von mir:

    Auch wenn das Kind erst einmal gesetzlich versichert wird gibt es je nach privater Krankenkasse die Möglichkeit einen sogenannten Wartetarif abzuschließen. Bei dem der Gesundheitsstand des Kindes zum Zeitpunkt des Abschlusses "eingefroren" wird.
    Sollte später doch ein Wechsel von der Gesetzlichen in die Private Versicherung erfolgen sind nachträglich aufgetretene Erkrankungen bei der Einstufung nicht relevant.

    Tack för hjälpen

    Katharina [SIGPIC][/SIGPIC]

    Delad glädje är dubbel glädje, delad sorg är halv sorg.

    Geteilte Freud´ ist doppelte Freud´, geteilte Sorgen sind halbe Sorgen.

    Einmal editiert, zuletzt von TinkaHexe (10. Juli 2017 um 08:51)

  • Zu bedenken wäre eventuell noch folgendes:

    Wenn das Kind privat versichert ist und der andere Elternteil, der in der gesetzlichen Krankenversicherung drin ist, die ihm zustehenden Kind-krank-Tage nimmt, erhält er keine Lohnfortzahlung... :(

    So zumindest bei uns. Normalerweise springt wohl die Krankenkasse des Kindes respektive des gesetzlich versicherten Elternteils ein, die private KV zahlt das allerdings nicht und die gesetzliche auch nicht, da das Kind ja nicht dort versichert ist... Hat uns vorher auch niemand gesagt :daumenrun

    Wenn kein Wind geht, dann rudere!
    (polnisches Sprichwort)

  • Zu bedenken wäre eventuell noch folgendes:

    Wenn das Kind privat versichert ist und der andere Elternteil, der in der gesetzlichen Krankenversicherung drin ist, die ihm zustehenden Kind-krank-Tage nimmt, erhält er keine Lohnfortzahlung... :(

    So zumindest bei uns. Normalerweise springt wohl die Krankenkasse des Kindes respektive des gesetzlich versicherten Elternteils ein, die private KV zahlt das allerdings nicht und die gesetzliche auch nicht, da das Kind ja nicht dort versichert ist... Hat uns vorher auch niemand gesagt :daumenrun

    Dann wäre es hier wohl besser, das Kind von Anfang an in die gesetzliche Familienversicherung aufzunehmen, wenn man diese Möglichkeit hat.

  • Verdient derjenige, der in der PKV versichert ist, weniger als der Teil, der in der GKV versichert ist, ist m. W. n. eine kostenlose Versicherung in der GKV, aber auch eine kostenpflichtige Versicherung in der PKV möglich (Wahlrecht).

    Quelle: http://www.finanzservice-werner.de/kinder-in-der-…rsicherung-pkv/


    Das ist so nicht zutreffend.

    Solange das Einkommen des als Beamter in der PKV versicherten Elternteils die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreitet, kann dieser auch mehr als der Elternteil verdienen, der Mitglied in der GKV ist. Dennoch besteht die Möglichkeit, das Kind in der GKV zu versichern (§ 10 Abs. 3 SGB V - "und", also müssen die (Negativ-)voraussetzungen kumulativ vorliegen, um die Wahlmöglichkeit auszuschließen).


    @ Umkehrschluss:

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  • Solange das Einkommen des als Beamter in der PKV versicherten Elternteils die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreitet, kann dieser auch mehr als der Elternteil verdienen, der Mitglied in der GKV ist. Dennoch besteht die Möglichkeit, das Kind in der GKV zu versichern (§ 10 Abs. 3 SGB V - "und", also müssen die (Negativ-)voraussetzungen kumulativ vorliegen, um die Wahlmöglichkeit auszuschließen).

    Ich bin PKV versichert, meine Frau GKV. Mein Einkommen ist erheblich höher und trotzdem ist das Kind bei meiner Frau familienversichert. Die GKV prüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen noch vorliegen.

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