Hallo,
wir haben Klage eingereicht über 8.856,00 Schadensersatz für einen kaputten PKW. Im Rahmen das Verfahrens haben wir einen Vergleich geschlossen. Der PKW wird an den alten Eigentümer Zug-um-Zug gegen Zahlung von 19.000,00 € zurückgegeben.
Das Gericht hat den Streitwert bis zu 10.000,00 € festgesetzt. Ich bin aber der Meinung, dass hier der Betrag von 19.000,00 € zumindest für den Vergleich festgesetzt werden müsste.
Was sagt Ihr?
Danke vorab
Liane