Ersteher ohne festen Wohnsitz

  • Ich habe die Nachricht erhalten, dass in meinem nächsten Termin voraussichtlich ein Ersteher auftritt, der ohne festen Wohnsitz ist (permanent reisend).
    Muss ich mir da Gedanken machen, wenn ich einen Zustellbevollmächtigten mitgeteilt bekomme:gruebel:

  • Ich habe die Nachricht erhalten, dass in meinem nächsten Termin voraussichtlich ein Ersteher auftritt, der ohne festen Wohnsitz ist (permanent reisend).
    Muss ich mir da Gedanken machen, wenn ich einen Zustellbevollmächtigten mitgeteilt bekomme:gruebel:


    Eher ein aus dem Bargebot nicht gesicherter Beteiligter, ob er in diesem Fall im Termin gleich einen Antrag nach § 94 ZVG stellen will.

  • Der Bieter muss dir eine zustellfähige Anschrift angeben. Sollte er über diese nicht verfügen, muss er einen Zustellbevollmächtigten benennen. Irgendwo sollte er schon gemeldet sein, sonst bekommt er ja keinen Pass/Ausweis.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Der Bieter muss dir eine zustellfähige Anschrift angeben. Sollte er über diese nicht verfügen, muss er einen Zustellbevollmächtigten benennen. Irgendwo sollte er schon gemeldet sein, sonst bekommt er ja keinen Pass/Ausweis.


    Doch, BPAs mit der Angabe "ohne festen Wohnsitz" wird für Obdachlose von der Aufenthaltsgemeinde ausgestellt.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Ev ersteigert er das ja, um einen Wohnsitz zu bekommen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • An die dachte ich jetzt aber nicht. Jemand, der obdachlos ist, ersteigert in der Regel kein Haus. :gruebel: Da geht es wohl eher um den vermögenden Weltenbummler. Der der hat bestimmt irgendwo eine Anschrift, an die die Bank die Depotauszüge schickt.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
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  • Aber trotzdem geht das alles ohne Anschrift nicht. Geh mal zur Bank und eröffne ein Konto ohne Wohnsitz. Und den Ausweis bekommt man, glaube ich, auch nicht so ohne Weiteres.

    Ich würde mir vom Bieter eine Abschrift angeben lassen. Diese ist im Zuschlagsbeschluss aufzunehmen, vgl. Stöber, § 82 Rdnr. 2.4.

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    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
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  • An die dachte ich jetzt aber nicht. Jemand, der obdachlos ist, ersteigert in der Regel kein Haus. :gruebel: Da geht es wohl eher um den vermögenden Weltenbummler. Der der hat bestimmt irgendwo eine Anschrift, an die die Bank die Depotauszüge schickt.

    Ich meinte weniger Obdachlose sondern eher heimkehrende (dann Ex-) Weltenbummler. Oder er sorgt schon mal vor, wenn er dann in 1-2 Monaten/Jahren wieder kommt.

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    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Mal eine Zwischenfrage.
    Wenn der Ersteher zwar einen Personalausweis vorlegt, aber verschweigt, dass
    die dort angegebene Anschrift nicht mehr stimmt, was dann? Er kann doch
    trotz Perso unbekannten Aufenthalts sein.
    Hab gerade geschaut, in meinem Reisepass steht gar keine Anschrift.
    Als Bieter kann ich doch eine Phantasieanschrift dann benennen.

  • Nein, aber eigentlich ist ein Bieter daran interessiert, dass ihn die Post erreicht. So richtig Probleme hatte ich eigentlich nie.

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  • Der Vertreter für den Ersteher war jetzt da. Er hat in seiner Bietvollmacht aufgenommen, als Zustellvertreter zu fungieren. Die Daten des Vertretenen sind u.a. angegeben mit: keine Hauptwohnung in Deutschland.

    Der Notar hat die Unterschrift beglaubigt. Der Vollmachtgeber hat sich angeblich mit Lichtbildausweis ausgewiesen.
    Ich musste glücklicherweise über einen Zuschlag nicht entscheiden.
    Lt. Kommentierung soll zwar die Anschrift im Zuschlagsbeschluss aufgenommen werden, aber könnte ich ein Gebot zurückweisen, wenn der Bieter mir die eigene Anschrift nicht benennt?:gruebel:

    Es kann ja auch sein, dass er dafür seine Gründe hat, die ich nicht zu prüfen habe. Außerdem könnte man ja lt. vorgelegter Vollmacht auch annehmen, dass eine Wohnung außerhalb Deutschlands besteht oder in Deutschland eine Nebenwohnung unterhalten wird. Einen Ausweis scheint der Bevollmächtigte zu haben.

  • Und wo schickt man die Kostenrechnung hin? Kann man die auch an den Zustellungsbevollmächtigten schicken? Falls ja, wäre es für das Grundbuchamt hilfreich mit dem Eintragungsersuchen auch die Anschrift des Zustellungsbevollmächtigten mitzuteilen.

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