Hallo,
hat jemand eine Meinung zu folgendem Fall:
Eintragen ist als allgemeine VM:
Einer allein, bei mehreren zwei GF gemeinsam.
Konkret:
GF 1 vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen GF und
GF 2 vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen GF.
--> Nun stirbt GF 1 und GF 2 meldet dies an. Ist er dazu berechtigt?
Es gibt nur wenig wirkliche Entscheidungen dazu. OLG Rostock sagt nein, BHG sagt ja, allerdings für den Fall, dass ursprünglich nur ein GF bestellt war (vorliegend von Anfang an zwei).
Vllt hat sich ja schon mal jemand damit befassen müssen