7002 VV RVG bei Beratungshilfe

  • Hallo,
    seit sehr langer Zeit hat es mich mal wieder anteilig in die Beratungshilfe verschlagen.
    Mich beschäftigt gerade die 7002 Gebühr.
    Ich erinnere mich, dass bei reiner Beratung normalerweise keine Post- und Telekommunikation anfällt und bei all meinen Beratungshilfeakten, die ich vertreten musste, war das auch so der Fall.
    Jetzt habe ich eine Gebührenrechnung die so aussieht:
    Beratungsgebühr 2501 35 Euro
    7002 VV RVG 7 Euro
    Geschäftsgebühr 2503 85,00 Euro
    7002 VV RVG 17,00 Euro
    Anrechnung Beratungsgebühr - 35,00 Euro, Entgelte i. H. v. 7,00 Euro bleiben bestehen.

    Ist diese Rechnung richtig? Nach allen Erkenntnissen, die ich bislang habe, kann es so nicht richtig sein, aber 100% sicher bin ich mir nicht...
    Ich benötige das Forenschwarmwissen.

    Danke,
    Doro

  • Die Beratungsgebühr geht in der Geschäftsgebühr auf (Nachtrag: Anmerkung zu VV 2501 RVG Abs. 2). Die VV 7002 ist also nicht aus der Summe von Beratungs- und Geschäftsgebühr, sondern nur nach dem Wert der Geschäftsgebühr entstanden - und vor allem übersteigt sie in derselben Angelegenheit garantiert nicht 20,- €.

    Sprich: Richtig wäre:
    VV 2503 85,- €
    VV 7002 17,- €
    VV 7008 19,38 €
    Gesamt 121,38 €

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

    Einmal editiert, zuletzt von Patweazle (10. Juli 2017 um 11:32) aus folgendem Grund: Klammerzusatz ergänzt

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