Besoldungsstufe bei Pensionierung

  • ... Nebenbei: Das "Spitzengehalt" im gD ist im übrigen nicht A12.



    Ist mir bewusst, aber von A 13 war bisher noch gar nicht die Rede, daher habe ich auf den genannten Gehaltsstufen aufgesetzt.

    Deine Schlussfolgerung zum langen Verbleib in A 11 im genannten Modell ist natürlich zutreffend, darum ging es mir allerdings nicht. Wenn ich an frühere Beiträge hier zurückdenke, dann wären eine Anzahl von Forenteilnehmern mit einem längeren Verbleib in A11 samt Schlussbeförderung nach A12 wohl gar nicht unzufrieden, weil es mehr wäre, als sie gegenwärtig zu erwarten haben.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH


    :daumenrau

  • Zitat

    Bei uns in NDS derzeit viele mit A 12.
    Wird bei der derzeitigen (Nicht-)Beförderungspolitik aber in Zukunft sehr viel öfter A 11 sein (Amtsgericht ohne Verwaltungsanteile).

    Kann ich so auch bestätigen. Die meisten, die ich in den letzten Jahren in den Ruhestand verabschiedet habe, waren A12er.
    So wie es aussieht, wird sich dieser Schnitt aber nicht halten. Ich denke, wenn man nicht gerade GL oder sonst jemand in einer leitenden Position ist, dann kann es durchaus passieren, dass bei A11 dann schon Ende der Fahnenstange ist.

    Zitat

    Und solange wie die Dienstposten nicht bewertet werden, gehts hier weder nach Leistung, noch danach, wer wann mal dran ist, sondern ausschließlich nach "Nase" und Stellenbesetzungswillkür im Sinne von "is Geld noch da zum befördern".


    Auch, wenn das durch die Verwaltung ganz oft anders propagiert wird, bin ich weiterhin der Meinung, dass es in diesem Beurteilungssystem definitiv nicht nur um Leistung geht.
    Dieser Aspekt fließt zu einem kleinen Teil ein, ja. Aber es kommen noch so viele andere Faktoren hinzu, einer der unberechenbarsten ist z.B., wer für dich in der Beurteilerkonferenz sitzt.


    Welche Konferenzen? :gruebel: Zumindest an kleineren Gerichten erstellt der Direktor die Beurteilungen.

  • Die ganze Beurteilungspraxis ist doch ohnehin hahnebüchen.
    Bei der letzten Beurteilung hieß es noch: "Mit X Dienstjahren kann die Beurteilung nicht besser sein als Y"
    Ob du dir also ein Bein ausreißt oder Dienst nach Vorschrift machst ist dabei völlig egal.

    Die letzten Pensionierungen bei uns im Haus waren 2x A13 und 1x A13Z. Demnächst steht 1x A13Z und 1x A12 an.

    Danach sieht es schon anders aus, da die anderen Kollegen mit Mitte 50 alle auf A11 hängen (außer dem GL). Ob da noch entsprechende Beförderungen kommen werden wir mal sehen. 13er werden das aber wohl alle nicht mehr.


  • Welche Konferenzen? :gruebel: Zumindest an kleineren Gerichten erstellt der Direktor die Beurteilungen.

    Auf LG-Ebene.
    Da wird unter den Amtsgerichtsdirektoren gefeilscht, wer welche nach dem Stellenkegel vorhandene Note bekommen darf. Es darf nur einen bestimmten Prozentsatz "Sehr gut" und "gut" geben, damit nicht alle "Sehr gut" sind. Wer diese besonderen Noten bekommt und damit Chancen auf eine Beförderung erhält, ficht der jeweilige Direktor unter den Direktorenkollegen aus. Mal mit mehr, mal mit weniger Engagement.
    Danach, wie das Ergebnis ausgehandelt wurde, fällt dann die jeweilige Beurteilung aus.
    Also man sieht: Alles nach Leistung und Befähigung :2weglach::totenkopf:flucht:

  • Zitat

    Auf LG-Ebene.
    Da wird unter den Amtsgerichtsdirektoren gefeilscht, wer welche nach dem Stellenkegel vorhandene Note bekommen darf. Es darf nur einen bestimmten Prozentsatz "Sehr gut" und "gut" geben, damit nicht alle "Sehr gut" sind. Wer diese besonderen Noten bekommt und damit Chancen auf eine Beförderung erhält, ficht der jeweilige Direktor unter den Direktorenkollegen aus. Mal mit mehr, mal mit weniger Engagement.
    Danach, wie das Ergebnis ausgehandelt wurde, fällt dann die jeweilige Beurteilung aus.
    Also man sieht: Alles nach Leistung und Befähigung :2weglach::totenkopf:flucht:

    So isses.
    Und wenn du dann einen Direktor hast, der nicht gut reden kann, der vielleicht zu allem Ja und Amen sagt, dann biste im Prinzip schon verloren. Auf deine eigentliche Leistung kommt es dann nicht mehr so wirklich an ;)

  • So ist es !
    Ich muss zugeben, dass meine letzte Beförderung auf A12 ( und bei der wird's wohl bleiben ) auch dem maßgeblichen Engagement meiner letzten beiden Direktorinnen in diesen Beurteilungskonferenzen zu verdanken war.

  • und der Behördenleitung ist das Schicksal der Rpfl. im Hause offensichtlich eh egal.

    Das klingt ja fast schon so, als ob es ein Recht auf Beförderung gäbe.

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller


  • Welche Konferenzen? :gruebel: Zumindest an kleineren Gerichten erstellt der Direktor die Beurteilungen.

    Auf LG-Ebene.
    Da wird unter den Amtsgerichtsdirektoren gefeilscht, wer welche nach dem Stellenkegel vorhandene Note bekommen darf. Es darf nur einen bestimmten Prozentsatz "Sehr gut" und "gut" geben, damit nicht alle "Sehr gut" sind. Wer diese besonderen Noten bekommt und damit Chancen auf eine Beförderung erhält, ficht der jeweilige Direktor unter den Direktorenkollegen aus. Mal mit mehr, mal mit weniger Engagement.
    Danach, wie das Ergebnis ausgehandelt wurde, fällt dann die jeweilige Beurteilung aus.


    Das scheint regional wieder sehr verschieden zu sein.

    Aus dem hiesigen BL ist mir so eine Konferenz noch nicht zu Ohren gekommen. Scheint mir auch nicht nötig. Habe noch keinen Direktor kennengelernt, der allen seinen Rechtspflegern von sich aus automatisch eine "gute" oder gar "sehr gute" Beurteilung geben würde bzw. gegeben hätte.

    Eher gibt es eine Beanstandung des LG und ggf. entsprechende Korrektur, wenn die Beurteilung (z. B. nach Beförderung) dann doch zu positiv ausgefallen ist.

  • und der Behördenleitung ist das Schicksal der Rpfl. im Hause offensichtlich eh egal.

    Das klingt ja fast schon so, als ob es ein Recht auf Beförderung gäbe.

    Das kann man meinem Beitrag nun wirklich nicht entnehmen. Wenn der neue Behördenleiter aber alle Bereiche besucht, nur die Rpfl nicht (da reicht dann der Besuch der jährlichen Rpfl-Versammlung) und wenn man sich hier die Rpfl-Räume ansieht (entweder direkt über den Raucherunterstand am lauten Hauptgang oder unter dem Dach (Sommer: 38°C, Winter 15°C)), dann muss man auf diesen Gedanken kommen. Beförderungsaussichten sind gleich null und einige höherdotierte Funktionsstellen für Rpfl wurden auch gestrichen.

  • Der Rechtspfleger wurde geschaffen, um Tätigkeiten zu übernehmen, für die sonst Richter zuständig wären. Folge: man benötigt weniger Richter, spart somit Geld. Und das gesparte Geld möchte man natürlich nicht in Beförderungen investieren.

  • Na dann schau Dir doch mal die Besoldungstabellen zwischen A13 und R1 der jeweiligen Länder an und sag mir anschließend, worin selbst nach einer Beförderung im gehobenen Dienst nicht gespart werden würde, die es also rechtfertigt, diese anscheinend immer mehr zunehmende Beförderungs- ja fast schon "Kleinhaltungs-"politik zu begründen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!