Besoldungsstufe bei Pensionierung

  • Mit welcher Besoldungsstufe gehen bei euch die Rechtspfleger i.d.R. in Pension?
    Bei uns (Amtsgericht, RLP, keine Verwaltung) steht da meist die A11.

  • Was der Regelfall in deinem Bundesland ist kannst du ja ganz einfach im Haushaltsplan nachlesen:

    In RLP sind im Stellenplan 2017/2018 zum Einzelplan 05 (Justiz) unter Kapitel 05 03 (ordentliche Gerichtsbarkeit) folgende Planstellen für den gD ausgewiesen:

    A9/A10 - 347 Stellen
    A11 - 264,5 Stellen
    A12/A13 - 266 Stellen

    Die Verteilung ist doch eigentlich ganz okay. Wessen Ziel es ist, unbedingt A12/A13 zu werden, für den ist das durchaus erreichbar. Klar, viele A12/A13 werden auf die Verwaltungs-/Amtsanwaltsstellen entfallen. Aber manchmal muss man sich auch auf seine Beförderung zubewegen und nicht darauf warten, dass einen die Beförderung in der untersten Ortsebene im letzten Keller findet, aus dem man sich nie herausbegeben hat.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6


  • In RLP sind im Stellenplan 2017/2018 zum Einzelplan 05 (Justiz) unter Kapitel 05 03 (ordentliche Gerichtsbarkeit) folgende Planstellen für den gD ausgewiesen:

    A9/A10 - 347 Stellen
    A11 - 264,5 Stellen
    A12/A13 - 266 Stellen

    Das heißt aber noch nicht, dass diese Stellen auch "ausgegeben" werden.

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • Das im Haushalt bereitgestellte Geld wird in der Regel auch voll ausgegeben. Warum sollte die Justiz das Geld für eine Beförderung wieder dem Finanzminister zurückgeben?

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Das im Haushalt bereitgestellte Geld wird in der Regel auch voll ausgegeben. Warum sollte die Justiz das Geld für eine Beförderung wieder dem Finanzminister zurückgeben?


    Soll auch Bundesländer geben, die "vorsichtiger" befördern, damit später auch für jüngere Kolleginnen/Kollegen noch Beförderungen möglich sind.

  • Hier in Sachsen werden wohl, wenn ich mir mal allein meinen Landgerichtsbezirk anschaue, 20% mit A10, 70% mit A11 und 10% mit A12 in den Ruhestand gehen. Es gibt sehr strenge Beurteilungsrichtlinien, die aber dann genau genommen nicht mal konsequent eingehalten werden: Wenn man jemand auf A12 bringen will, dann bekommt man das hin, dann werden plötzlich Tätigkeiten als "Verwaltung" angerechnet, die mit "Verwaltung" doch relativ wenig zu tun haben. Mehr will ich an dieser Stelle mal nicht sagen, weil hier auch mitgelesen wird. Überhaupt halte ich die Tätigkeit in der "Verwaltung" völlig überbewertet, auf der anderen Seite bin ich froh, so gut wie nichts (mehr) damit zu tun zu haben. Immerhin gibt es noch jedes Jahr einmal Prämien für Bedienstete, die innerhalb des letzten Jahres einer besonderen Belastung durch längere Vertretungen etc. ausgesetzt waren. Nimmt man allerdings das Netto her und dividiert es durch 12, sind es auch nur um die 50 € bezogen auf den Monat, nicht zu vergleichen mit einer Beförderung und in keinem Verhältnis stehend zu der zusätzlichen Belastung.

  • Soll auch Bundesländer geben, aus denen man einfach in Bezug auf die Beförderungskonzepte nicht schlau draus wird. Gleiches Recht für alle...unproportional gerecht verteilte Stellen in Bezug auf die jeweilig ausgeübte Tätigkeit.

    Mag einer mit bewerteten Dienstposten meckern wollen, aber diese sind wenigstens transparent und jeder weiß, was er machen muss, um eine solche Stelle zu besetzen. Alles andere ist Willkür...

  • Frog: Das macht aus personalwirtschaftlicher Sicht überhaupt keinen Sinn. Wenn ich heute ein Kollege A nicht befördere, führt das nicht dazu, dass ich später einen jüngeren Kollegen B schneller befördern kann. Im Gegenteil. Ich müsste dann ja später auch erstmal den Kollegen A befördern. Außerdem macht A ja bei seiner Beförderung auch seine alte Planstelle frei für eine weitere Beförderung eines jüngeren Kollegen.

    Andy.K

    In Sachsen sieht es allerdings deutlich schlechter aus. Die gleichen Zahlen für Sachsen:

    A 9/A10 - 344
    A 11 - 291
    A 12/A13 - 176

    Wie man sieht schon eine deutliche Verteilung in Pyramidenform. Hinzu kommt natürlich auch noch, dass die Altersstruktur in den "Neuen" Bundesländern wohl auch in der Justiz deutlich ungünstiger seien dürfte (sprich: die größte Gruppe dürfte sich da unmittelbar auf die Pension zubewegen). Da als Nicht-Amtsanwalt/Nicht-Oberbehörde bzw. Verwaltung mit A11 in Pension zu gehen, dürfte viel viel wahrscheinlicher sein als in RLP.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Wie man sieht schon eine deutliche Verteilung in Pyramidenform. Hinzu kommt natürlich auch noch, dass die Altersstruktur in den "Neuen" Bundesländern wohl auch in der Justiz deutlich ungünstiger seien dürfte (sprich: die größte Gruppe dürfte sich da unmittelbar auf die Pension zubewegen). Da als Nicht-Amtsanwalt/Nicht-Oberbehörde bzw. Verwaltung mit A11 in Pension zu gehen, dürfte viel viel wahrscheinlicher sein als in RLP.

    ...Schon alleine deswegen, weil in den alten Ländern die Struktur in der Weise gewachsen ist, dass nur dann ein Bediensteter auch Dienst auf solchen Stellen tut, die mit der entsprechenden Besoldungsgruppe ausgestattet ist. Und wenn der Stellenplan eine Wartezeit zwischen den jeweiligen Besoldungsgruppen beinhaltet, die es zulässt bis zur Pensionierung auf A12/A13 zu gelangen, dann geht sowas. Dabei spielt das Leistungsprinzip bestenfalls eine Nebenrolle. So etwas kann ich aus meiner Erfahrung hier aber nicht beobachten und wird sich wohl auch in Zukunft nicht ändern lassen...

  • Man sollte natürlich nicht übersehen, dass man nur wenige "Spitzenstellen" braucht, um - wenn man es will - viele mit einem Spitzengehalt in Pension zu schicken.

    Dazu folgendes - idealisiertes - Beispiel:
    Nehmen wir an, der durchschnittliche Rechtspfleger habe so um die 45 Dienstjahre abzureißen und es wären alle Jahrgänge bei den Rechtspflegern gleich stark besetzt. Weiter gehe ich von landesweit 450 Rechtspflegern aus (weil sich das so schön auf 45 Dienstjahre verteilen lässt, d.h. es gibt 10 Rechtspfleger im ersten Dienstjahr, 10 im zweiten etc.).

    Wenn ich alle Rechtspfleger mit A 12 in die Pension schicken will, dann genügen mir dazu 30 Stellen mit A 12 (also gerade einmal ca. 7% der Gesamtstellen). Ich muss nur dafür sorgen, dass niemand vor Ende seines 42. Dienstjahrs nach A 12 kommt, dafür alle 43er, 44er und 45er auch in A 12 sind. Dann wird jeder zum Ende des 45. Dienstjahres mit ruhegehaltsfähigem A 12 pensioniert.

    Das Beispiel ist natürlich gegriffen. Zum einen gibt es Leute, die ich bereits früher als im 43. Dienstjahr nach A 12 bringen will. Zum anderen eignet sich nicht jeder im 43. Dienstjahr für A 12.
    Worauf ich hinaus will ist nur, dass ich, wenn ich es darauf anlege, auch mit wenigen Spitzenstellen eine hohe Zahl von Spitzenpensionen generieren kann. Ich muss nur die Verweildauer in diesen Spitzenstellen so stark verkürzen, dass die vorhandene Spitzenstelle mit vielen Leuten besetzt werden kann, weil keiner dort lange bleibt.

    Die Verteilung von A 10-Stellen zu A 11-Stellen zu A 12-Stellen sagt daher zunächst mal nichts über die Frage des Gehalts bei Pensionierung, sondern nur allgemein etwas über die Beförderungsperspektiven während der Dienstzeit. Um etwas über die Pensionierung sagen zu können, muss ich zusätzlich wissen, ob der Dienstherr die oben beschriebene Methode in welchem Umfang bewusst anwendet oder nicht.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Bei dem System wäre dann ja sichergestellt, dass aber auch alle Kolleginnen und Kollegen maximal 3 Jahre lang in den Genuss eines A12-Gehaltes kommen und somit den Großteil ihres Berufslebens mit maximal A11 fristen. Na, herzlichen Dank auch. Ganz davon ab würde eine Idealverteilung von gleichstarken Jahrgängen auch eine langfristige und vorausschauende Personalplanung voraussetzen, die frei von kurzsichtigen haushälterischen und politischen Zwängen ist. Nebenbei: Das "Spitzengehalt" im gD ist im übrigen nicht A12.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Von A13/A13Z wagen wir nicht mal zu träumen. :oops:

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • ... Nebenbei: Das "Spitzengehalt" im gD ist im übrigen nicht A12.



    Ist mir bewusst, aber von A 13 war bisher noch gar nicht die Rede, daher habe ich auf den genannten Gehaltsstufen aufgesetzt.

    Deine Schlussfolgerung zum langen Verbleib in A 11 im genannten Modell ist natürlich zutreffend, darum ging es mir allerdings nicht. Wenn ich an frühere Beiträge hier zurückdenke, dann wären eine Anzahl von Forenteilnehmern mit einem längeren Verbleib in A11 samt Schlussbeförderung nach A12 wohl gar nicht unzufrieden, weil es mehr wäre, als sie gegenwärtig zu erwarten haben.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Ganz davon ab würde eine Idealverteilung von gleichstarken Jahrgängen auch eine langfristige und vorausschauende Personalplanung voraussetzen, die frei von kurzsichtigen haushälterischen und politischen Zwängen ist.

    Das ist natürlich nicht falsch. Der Fairness halber würde ich aber anmerken, dass zumindest in den neuen Bundesländern auch die Einheit dazu geführt hat, dass der Anteil der heute 40-50-jährigen überproportional hoch ist.

  • So optimistisch würde ich das (noch) nicht sehen, bei uns werden auch Kollg. mit A9 in Pension gehen, Quereinsteiger.
    Und A 12 oder gar mehr hat nur der GL an kleinen Gerichten. Und mit Ü 45 auf eine 11er oder 12 er Stelle an einem anderen Gericht zu wechseln scheint kaum möglich, Ü 45 sind im Osten oft noch die Quereinsteiger aus den 90igern.
    Die Generation muss erst rauswachsen, dann sieht es vlt. anders aus.

  • ...was ich mir wiederum nur schwer vorstellen kann, wenn man bereits jetzt sich die Beförderungspoltik der Nachfolgegenerationen anschaut. Und solange wie die Dienstposten nicht bewertet werden, gehts hier weder nach Leistung, noch danach, wer wann mal dran ist, sondern ausschließlich nach "Nase" und Stellenbesetzungswillkür im Sinne von "is Geld noch da zum befördern".

    Da wäre es doch nur um so fairer den allgemeinen Willen aufzugreifen - wie schon an anderer Stelle oft diskutiert -, die Besoldungsgruppen ähnlich die eines Richters entsprechend neu auszurichten und im Niveau von Anfang an in Höhe von A11 zu vergüten - das ist im Nivau aller Länder m.E. wenigstens über die Jahre hinweg ein höchst auskömmliches Gehalt, wo kaum noch Potential wäre darüber zu meckern. (dabei angemerkt, dass Sachsen-Anhalt im Grundgehalt A11 an zweiter Position im Ländervergleich rangiert, nur Hessen ist noch knapp besser :D)

    Denn fängt man an die Rechtspflegertätigkeiten jeweils getrennt voneinander zu bewerten, mag das vielleicht transparent sein, führt ebenso aber wiederum nur zu unnötigem Unmut, ganz zu schweigen von den Kolleginnen und Kollegen mit übertragenen Mischderzernaten.

  • Bei uns in Ba-Wü gab es als große Überraschung im 1. Halbjahr 2016 und somit kurz vor den Landtagswahlen sehr viele Beförderungen und zwar nach A10, A11 und A12. Daher vermute ich seither, dass die meisten Rpfl. mit A12 in Pension gehen.

  • Zitat

    Bei uns in NDS derzeit viele mit A 12.
    Wird bei der derzeitigen (Nicht-)Beförderungspolitik aber in Zukunft sehr viel öfter A 11 sein (Amtsgericht ohne Verwaltungsanteile).

    Kann ich so auch bestätigen. Die meisten, die ich in den letzten Jahren in den Ruhestand verabschiedet habe, waren A12er.
    So wie es aussieht, wird sich dieser Schnitt aber nicht halten. Ich denke, wenn man nicht gerade GL oder sonst jemand in einer leitenden Position ist, dann kann es durchaus passieren, dass bei A11 dann schon Ende der Fahnenstange ist.

    Zitat

    Und solange wie die Dienstposten nicht bewertet werden, gehts hier weder nach Leistung, noch danach, wer wann mal dran ist, sondern ausschließlich nach "Nase" und Stellenbesetzungswillkür im Sinne von "is Geld noch da zum befördern".


    Auch, wenn das durch die Verwaltung ganz oft anders propagiert wird, bin ich weiterhin der Meinung, dass es in diesem Beurteilungssystem definitiv nicht nur um Leistung geht.
    Dieser Aspekt fließt zu einem kleinen Teil ein, ja. Aber es kommen noch so viele andere Faktoren hinzu, einer der unberechenbarsten ist z.B., wer für dich in der Beurteilerkonferenz sitzt. Kann der*die gut argumentieren, haste schon einen Großteil mehr Glück als die Kollegen, die einen GL/BL haben, der in den Konferenzen immer nur Schnuff macht.

    Aber es ist ja müßig, sich darüber aufzuregen ;)

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