Rechtsnachfolgeklausel bei ursprünglich falsch erteilter Klausel

  • Hallo,

    ich habe einen Antrag auf eine RNF- Klausel auf dem Tisch. Die RNF ist auch unproblematisch.
    Problematisch ist jedoch, dass die Klausel ursprünglich wegen Bedingung im Vergleich hätte nach 726 ZPO erteilt werden müssen.
    Sie ist jedoch nach 724 ZPO erteilt worden.
    Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich bei Erteilung der RNF- Klausel prüfen muss, ob die Bedingung eingetreten ist und mir die entsprechenden Urkunden
    vorlegen lassen muss. Ich finde dazu nichts. Im Zöller steht nur, dass man nochmal die Voraussetzungen von § 724 ZPO zu prüfen hat, jedoch steht da nicht , ob das auch heißt, das ich prüfen muss, ob eine Bedingung vorliegt und diese eingetreten ist und daher eine Klausel nach 726 ZPO hätte erteilt werden müssen.
    Wäre hier auch etwas problematisch, weil der Vergleich über die Umstände des Bedingungseintritts nicht so viel hergibt, höchstens die Akte selbst.

    Hatte sowas schon mal jmd oder noch besser: hat jmd ne Entscheidung für mich?

  • Habe die Entscheidung gerade nicht parat... aber der BGH hat m. W. n. entschieden, dass die Klausel nicht unwirksam ist, wenn sie hätte qualifiziert erteilt werden müssen und der UdG in der Annahme, er sei funktionell für die Klauselerteilung zuständig, diese nach § 724 ZPO erteilt hat.

  • Ja genau, die Entscheidung kenne ich. Aber hier geht es mir ja um die Frage, ob ich jetzt bei Erteilung der Nachfolgeklausel von vorne prüfen muss, ob die Bedingung eingetreten ist. Weil ich ja sehe, dass es vorher noch nie geprüft worden ist:oops: Ich glaube die BGH- Entscheidung zielt eher darauf, ob das Vollstreckungsorgan die falsch erteilte Klausel beanstanden darf.

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