Beantragung Zwangsversteigerung

  • Hallo zusammen,

    ich habe in einem Grundbuch (bestehend aus 3 Grundstücken) die bestehenden Steuerrückstände durch Sicherungshypotheken auf alle Grundstücke verteilt.
    Im Laufe der Zeit sind weitere Steuerrückstände hinzugekommen,für die dann erneut Sicherungshypotheken mit entsprechender Verteilung auf die Grundstücke beantragt wurden.

    Es bestehen noch weitere bestehenbleibende Rechte vorangiger Gläubiger, die jedoch wohl niedriger sind als der Wert des Gru ndstücks.

    Das Grundbuch sieht in etwa so aus (die Beträge und Daten sind nur beispielhaft):

    1.Grundstücke 1 - 3 Grundschuld 100.000 EUR
    2. Grundstück 1 Sicherungshypothek von mir 10.000 EUR (eingetragen am 15.06.2016)
    3.Grundstück 2 Sicherungshypothek von mir 5.000,00 EUR (eingetragen am 15.06.2016)
    4. Grundstück 3 Sicherungshypothek von mir 2.000.00 EUR (eingetragen am 15.06.2016)
    5. Grundstück 1 Sicherungshypothek von mir 20.000,00 EUR (eingetragen am 06.04.2017)
    6. Grundstück 2 Sicherungshypothek von mir 10.000,00 EUR (eingetragen am 06.04.2017)
    7. Grundstück 3 Sicherungshypothek von mir 1.000,00 Eur (eingetragen am 06.04.2017)

    Mir ist nicht ganz klar, wie jetzt die Zwangsversteigerung für das gesamte Grundstück von mir beantragt werden kann.
    Damit auch einige meiner Sicherungshypotheken in das geringste Gebot fallen, müsste ich wohl aus einem meiner hinteren Ränge beantragen. Oder müsste aus allen Sicherungshypotheken heraus beantragt werden?

  • Wenn die Steuern nicht das Vorrecht der Rangklasse 3 genießen, sind die Sicherungshypotheken vom 15.06.2016 jeweils in Rangklasse 4 das bestrangige Sicherungsmittel. Warum solltest du nicht daraus die Verfahren beantragen?
    Solange der Erlös reicht, werden auch die nachrangigen grundbuchlich gesicherten Rechte bedient, unabhängig, wie das geringste Gebot aufgestellt wird. Also könnte u.U. auch eine Befriedigung der Sicherungshypotheken vom 06.04.2017 erlangt werden.

    Alle Grundstücke könnten nach Verfahrensverbindung (§ 18 ZVG) zusammen versteigert werden, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Anregen kannst du die Verbindung mit deinem Antrag.

  • Wenn du aus den hinteren Sicherungshypotheken beantragst verschreckst du gleich alle Bietinteressenten. ;)
    Bei deinem Beispiel bleiben wenn du allein betreibst an jedem Grundstück die 100.000 GS plus dingliche Zinsen bestehen. Wenn die Grundstücke nicht viel wert sind, ersteigert das niemand weil zu teuer.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Da die Steuerrückstände "verteilt" wurden gehe ich davon aus, dass eine Gesamtforderung vorliegt.
    Wenn also parallel persönlich aus Rangklasse 5 betrieben würde, könnte die Verbindung möglicherweise erfolgen.
    Zu der Sinnhaftigkeit der Verbindung, wirtschaftlicher Zusammenhang der Grundstücke, schlechtere bzw. Un-Versteigerbarkeit als einzelne Grundstücke etc. pp. würde ich Vortrag erwarten.

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