Der Vollstreckungsbescheid richtet sich gegen Herrn A als Vater von Antragsgegner B. Laut Melderegister ist B längst volljährig; eine Vertretung (z.B. Betreuer) ist dort ebenfalls nicht ersichtlich. Eine solche Konstellation habe ich bislang nicht gesehen.
Der Gläubiger möchte nun offensichtlich Forderungen des Vaters pfänden. Ist dies überhaupt möglich ? Nach meiner Auffassung ist B - unabhängig von einer Vertretung - alleiniger Antragsgegner.