Erbvertrag und nachfolgendes Testament

  • Folgender Fall (ist nicht aus einer Klausur - könnte man aber dafür hernehmen...):

    Eheleute A und B setzen sich mit Erbvertrag zu gegenseitigen Erben und das Kind K zum Schlusserben ein. Keine Abänderungsbefugnis, kein vorbehaltener Rücktritt. A stirbt und B schlägt aus. Dann errichtet er ein handschriftliches Testament, in dem er K zum Alleinerben einsetzt, TV anordnet und ein Vermächtnis bestimmt.
    Bevor ich die Beteiligten anhöre, würde ich mich gerne rückversichern, dass ich hier keinen Denkfehler habe (bin mir langsam nicht mehr sicher, da ich derzeit nur Sch...testamente etc. eröffne...).

    Bei den Verfügungen - auch der Schlusserbeneinsetzung - handelt es sich um vertragsmäßige Verfügungen; ein entgegenstehender Erblasserwille ist nicht ersichtlich, es wurde auch im Erbvertrag nicht ausdrücklich einseitig verfügt. Damit wären die Anordnungen im Testament unwirksam gem. § 2289 BGB.
    Daran dürfte doch auch die Ausschlagung nichts ändern, oder? § 2298 II 3 gilt doch nur für Erbverträge, bei denen der Rücktritt vorbehalten wurde. Insofern komme ich aus einem Erbvertrag nicht so leicht durch Ausschlagung raus wie aus einem Testament.
    Was übersehen?

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