Kann mir jemand weiterhelfen? Ich habe im Forum nichts passendes dafür gefunden...
Eine ehrenamtliche, nicht befreite Betreuerin, beantragt die Genehmigung zur Unterschrift einer Erbschaftsvollmacht. Der Bruder der Betroffenen ist verstorben. Die Betroffene ist neben ihren übrigen Geschwistern Miterbin geworden. Laut Aussagen der Betreuerin ist die Vollmacht erforderlich, damit eine Geldanlage des Bruders bei der Bank gekündigt werden kann bzw. die Anteile verkauft werden können und somit der Wert der Erbmasse zugeführt werden kann. Die Bank verlangt dafür eine Erbschaftsvollmacht. Da die Betroffene keine Unterschrift leisten kann, soll die Betreuerin die Unterschrift leisten. Bevollmächtigter laut Erbschaftsvollmacht soll eine Schwester und Miterbin des Erblassers sein.
Welcher Genehmigungstatbestand liegt denn hier vor? Liegt hier überhaupt eine Genehmigungsfähigkeit vor?