Ein Gläubiger beantragt einen PfÜB wegen einer Geldforderung. Gepändet werden soll der Herausgabeanspruch eines Prototyps eines Tragschraubers, der bei der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt wurde.
Dass die Pfändung möglich ist, weiß ich, aber die Überweisung zur Einziehung???