Frist Berichterstattung - Frist Rechnungslegung - Frist Vermögensübersicht

  • Jahresbericht: §§ 1908i, 1840 Absatz 1 BGB: einmal jährlich
    Rechnungslegung Betreuer: §§ 1908i, 1840 Absatz 3 BGB: im Normalfall jährlich (mit Möglichkeit der Verlängerung auf 3 Jahre)
    Vermögensübersicht befreiter Betreuer: §§ 1908i, 1854 Absatz 2 BGB: alle zwei Jahre (mit Möglichkeit der Verlängerung auf 5 Jahre)
    Vermögensübersicht Vereinsbetreuer/Vereinsbetreuung: §§ 1908i, 1854 Absatz 2 BGB: alle zwei Jahre (mit Möglichkeit der Verlängerung auf 5 Jahre).

    Frage:
    Macht Ihr in der Regel von diesen Vorgaben "Gebrauch"?

    Hier war es bisher üblich, dass man von allen Betreuern einmal jährlich Bericht und Rechnungslegung bzw. Bericht und Vermögensübersicht verlangt hat, obwohl befreite Betreuer/Vereinsbetreuer/Betreuungsverein eigentlich nur jährlich den Bericht und alle zwei Jahre die Vermögensübersicht hätten einreichen müssen.

    Grund für das jährliche Verlangen der Vermögensübersicht war die Jahresgebühr.

    Von der Verlängerung der Fristen zur Rechnungslegung/zur Einreichung der Vermögensübersicht hat bisher nie jemand Gebrauch gemacht.

    Gibt es Gerichte, die es bei der zweijährigen Vermögensübersicht belassen?

    Gibt es Gerichte, bei denen die Fristen zur Rechnungslegung auf bis zu 3 Jahren verlängert werden?
    Gibt es Gerichte, bei denen die Fristen für die Vermögensübersichten auf bis zu 5 Jahren verlängert werden?

    Für die Juristen:
    Ist es überhaupt rechtlich möglich, die Zweijahresfrist zur Vorlage der Vermögensübersicht zu verkürzen (wenn nicht über §§ 1908i, 1837 BGB eine gerichtliches Einschreiten, d.h. eine Fristverkürzung -sofern überhaupt zulässig-, geboten erscheint).

    Was macht die Praxis?

    Meine Frage zielt darauf, evtl. 2018 (wenn auch hier die Betreuungsverfahren bei den Amtsgerichten sind und die Fallzahlen pro Bezirksnotar/Notarvertreter/Rechtspfleger massiv ansteigen) über gesetzlich zulässige Handhabungen, die jährlichen Aktenvorlagen -etwas- zu verlängern.

  • Hier, württembergisches Bezirksnotariat, wird einmal jährlich Bericht erstattet und die Rechnungslegung erstattet. Genauso verhält es sich mit den Vermögensübersichten. Eine spezielle Anordnung ist hierfür nicht ergangen. Aus meiner Sicht handelt es sich um eine relativ praktikable Lösung.

  • Hier, württembergisches Bezirksnotariat, wird einmal jährlich Bericht erstattet und die Rechnungslegung erstattet. Genauso verhält es sich mit den Vermögensübersichten. Eine spezielle Anordnung ist hierfür nicht ergangen. Aus meiner Sicht handelt es sich um eine relativ praktikable Lösung.

    So wird es hier auch gehandhabt. Ich habe auch schon die verlängerten Fristen gesehen. Hat sich aber nicht so bewährt, da der jährliche Bericht über die persönlichen Verhältnisse trotzdem vorgelegt werden muss und etliche Betreuer blickten's dann nicht mehr.

  • Bei uns ist es auch so, dass Bericht (inkl. Vermögensübersicht) und Rechnungslegung jährlich angefordert werden. Eine meiner Kolleginnen hat bei Sozialhilfeempfängern die Rechnungslegungsfrist auf drei Jahre verlängert, dafür werden in den Jahren ohne Rechnungslegung Berichte (inkl. Vermögensübersicht) angefordert (so als Zwischenstand und zur Kostenberechnung).

  • Hier werden einmal jährlich die Berichte und ggf. Rechnungslegungen erfordert. Erscheint mir praktikabler als verschiedene Fristen für Jahresbericht und Vermögensübersichten laufen zu lassen. Das blickt doch irgendwann keiner mehr.

  • Hier werden einmal jährlich die Berichte und ggf. Rechnungslegungen erfordert. Erscheint mir praktikabler als verschiedene Fristen für Jahresbericht und Vermögensübersichten laufen zu lassen. Das blickt doch irgendwann keiner mehr.

    Hier ebenfalls. Bericht und RL/Vermögensübersicht sind auf jeweils einem Vordruck und haben nur einen Termin.

  • Bei uns wird von der Verlängerungsmöglichkeit auch nur höchst sparsam bis gar nicht Gebrauch gemacht. Jahresrhythmus ist die Regel, mit der bisher niemand ein Problem hatte.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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