Zustell- und Übersetzungskosten KFB

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problemchen:

    Ich muss einen KFA- später auch den KFB- übersetzen und dann erst den KFA und später den KFB
    nach Amerika zustellen lassen. Jetzt meine Frage: Gehören die Übersetzungs- und Zustellkosten noch in den KFB und wie mache ich das?
    Denn ich muss den KFB ja auch übersetzen lassen und weiß nicht wie die Übersetzungskosten dann noch da rein können. Ich habe jetzt erst mal einen Vorschuss für beides angefordert.
    Bei den Zustellkosten des KFB dürfte eigentlich § 788 ZPO gelten, d.h. später Festsetzung durch das Vollstreckungsgericht möglich, oder?
    Im Zöller unter § 91 steht, dass die Zustellkosten für das Urteil ( also wohl auch für den KFB ) noch zu den Kosten des Rechtsstreits gehören.
    Gleichzeitig steht aber unter § 788 genau das Gegenteilige...:(

  • Die Übersetzungskosten nebst Zustellungskosten zählen für mich zu den Gerichtskosten, da das hiesige Gericht alles durchführt. Wenn du unbedingt vorher anhören willst - was ich in aller Regel nicht mache - lasse ich den Kfa übersetzen und zustellen und füge diese Kosten als weitere Gerichtskosten dem festzusetzenden Betrag dazu. Des Weiteren schreibe ich in den Kfb, dass die Zusetzung der durch die Auslandszustellung entstehenden Kosten - Übersetzung und Zustellung - vorbehalten bleibt. Diese Kosten nehme ich dann durch eine Ergänzung in die Vollstreckungsklausel mit auf - bislang ohne Probleme.

  • :daumenrauHabe ich genauso gemacht, um eine "Endlos"-Schleife zu vermeiden.

  • Doch, die kommen dann in die Klausel mit rein.

    :gruebel: Wie soll das gehen?
    Der Inhalt der Klausel soll dadurch selbst zum Titel werden?
    Wenn man dem folgte und die Klausel den im KFB festgesetzten Betrag um weitere Kosten ergänzte, wäre diese den KFB betragsmäßig "erweiternde" Klausel ihrerseits befristet rechtsbehelfsfähig und müsste zugestellt werden. Gewonnen hätte man im Sinne der Vermeidung einer Endlosschleife also nichts.

    Gerade im Falle einer ggf. im Ausland zu vollstreckenden Entscheidung tut man der antragstellenden Partei wahrscheinlich keinen Gefallen, wenn man diesen nebengesetzlichen Weg geht ...

  • Was wäre die Alternative? Die ZU-Kosten sind ja notwendige Kosten, nachweisbar und nicht wirklich angreifbar.

    Eine Alternative fällt mir auch nicht ein. Aus der Ermangelung einer Alternative lässt sich nach meinem Dafürhalten allerdings nicht die Rechtmäßigkeit dieser Verfahrensweise herleiten.
    Hier geht es ja regelmäßig auch nicht um Peanuts. Gerade die Übersetzungskosten (der KFB ist das eine, etwaige Zustellersuchen das andere) können schnell beträchtliche Beträge erreichen.

    Mich würde interessieren, ob Derartiges schon in die Vollstreckung gegangen ist und wie vom betreffenden Organ damit verfahren wurde.
    Soetwas wie eine titelerweiternde Klausel gibt es doch schlicht nicht. Insbesondere, wenn man bedenkt, dass eigentlich d. UdG für die Klauselerteilung zuständig ist, erscheint mir diese Konstruktion bedenklich ...

  • Was wäre die Alternative? Die ZU-Kosten sind ja notwendige Kosten, nachweisbar und nicht wirklich angreifbar.

    Eine Alternative fällt mir auch nicht ein. Aus der Ermangelung einer Alternative lässt sich nach meinem Dafürhalten allerdings nicht die Rechtmäßigkeit dieser Verfahrensweise herleiten.
    Hier geht es ja regelmäßig auch nicht um Peanuts. Gerade die Übersetzungskosten (der KFB ist das eine, etwaige Zustellersuchen das andere) können schnell beträchtliche Beträge erreichen.

    Mich würde interessieren, ob Derartiges schon in die Vollstreckung gegangen ist und wie vom betreffenden Organ damit verfahren wurde.
    Soetwas wie eine titelerweiternde Klausel gibt es doch schlicht nicht. Insbesondere, wenn man bedenkt, dass eigentlich d. UdG für die Klauselerteilung zuständig ist, erscheint mir diese Konstruktion bedenklich ...


    :daumenrau

  • Das Thema hatten wir hier schon einmal. Ich habe die genannte Lösung bereits vor Jahrzehnten von meiner langjährigen, erfahrenen Vorgängerin gezeigt bekommen und übernommen, die seinerzeit auch an der fehlenden Alternative hängengeblieben ist. Damals ging es um ZU-Kosten für einen Inlands-KFB. Dieser konnte wegen Umzugs nicht zugestellt werden und die weiter erforderten ZU-Kosten sind ebenfalls in die Klausel aufgenommen mit dem Zusatz: ... zuzüglich weiterer ... € für dieses Verfahren verauslagte (ZU)-Kosten.

    Das Verfahren ist auch nie - nicht mal vom OLG - beanstandet worden, eben weil die weiteren Kosten nachvollziehbar sind. Anders kommt man aus der Endlos-Schleife nicht heraus. Es kann ja wohl auch nicht richtig sein, den ASt. auf den weiteren Auslagen sitzen zu lassen mit der Begründung, keine Alternative zu haben. Die hatte offenbar nicht mal der Gesetzgeber. In meinem Beritt habe ich diese Methode sowohl bei AG als auch beim LG angewandt und nie erfolgte diesbezüglich eine Monierung.

    Wie wird das denn bei denen gehandhabt, die den genannten Weg ablehnen? Für eine wirklich taugliche Alternative habe ich ein offenes Ohr...

  • Das Thema hatten wir hier schon einmal. Ich habe die genannte Lösung bereits vor Jahrzehnten von meiner langjährigen, erfahrenen Vorgängerin gezeigt bekommen und übernommen, die seinerzeit auch an der fehlenden Alternative hängengeblieben ist. Damals ging es um ZU-Kosten für einen Inlands-KFB. Dieser konnte wegen Umzugs nicht zugestellt werden und die weiter erforderten ZU-Kosten sind ebenfalls in die Klausel aufgenommen mit dem Zusatz: ... zuzüglich weiterer ... € für dieses Verfahren verauslagte (ZU)-Kosten.

    Das Verfahren ist auch nie - nicht mal vom OLG - beanstandet worden, eben weil die weiteren Kosten nachvollziehbar sind. Anders kommt man aus der Endlos-Schleife nicht heraus. Es kann ja wohl auch nicht richtig sein, den ASt. auf den weiteren Auslagen sitzen zu lassen mit der Begründung, keine Alternative zu haben. Die hatte offenbar nicht mal der Gesetzgeber. In meinem Beritt habe ich diese Methode sowohl bei AG als auch beim LG angewandt und nie erfolgte diesbezüglich eine Monierung.

    Wie wird das denn bei denen gehandhabt, die den genannten Weg ablehnen? Für eine wirklich taugliche Alternative habe ich ein offenes Ohr...

    :daumenrau Bei mir wurde auch noch nie etwas moniert.

  • Mir würde eine Vorgehensweise analog zum PfÜB vorschweben: tenoriert wird (nach entsprechendem Antrag) "zzgl. der durch die Übersetzung/Zustellung etc. anfallenden Kosten". Dann den Titel mit der Rechnung des Übersetzers zustellen, Klausel erteilen, fertig?

    dann wären die Kosten durch entsprechende Tenorierung gedeckt, durch den U.d.G. öffentlich bestätigt und der GV könnte nicht meckern? Der Schuldner selber könnte gegen den Gerichtskosten(ansatz) entsprechend vorgehen, sollte die ihm nicht passen...

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