Hallo,
ich habe mal eine Frage zu den Gebühren einer Bußgeldsache da ich nicht fit in solchen Abrechnungen bin und bitte um Eue Hilfe
Mandat kommt mit Bußgeldbescheid zu uns von 160,00 € plus Gebühren und einem Monat Fahrverbot. Wir fordern Akteneinsicht an. Führen ein Telefonat mit der Verwaltung über Umwandlung ein höheres Bußgeld anstelle Fahrverbot. Dies ist gescheitert. Wir legen nun Einspruch ein.Anschließend LAdung zum Gerichtstermin. Dann wurde der Einspruch unsererseits zurückgnommen. Wäre meine Abrechnung an die Versicherung so richtig.
Grundgebühr Nr. 5100 RVG (Mittelgebühr)
Verfahrensgebühr Nr. 5103 VV RVG (Mittelgebühr)
Aktenversendungskosten (Kopie der Rechnung)
Ablichtungskosten Nr. 7000 VV RVG
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG
Verfahrensgebühr Nr. 5109 VV RVG (Mittelgebühr)
Terminsgebühr Nr. 5110 VV RVG (Mittelgebühr)
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG
Zwischensumme:
19 % Umsatzsteuer gemäß Nr. 7008 VV RVG
Rechnungsbetrag:
evt. noch die 5115?
Vielen Dank