Bestätigung europäischer Vollstreckungstitel

  • Hallo zusammen,

    ich habe in einer Familiensache einen Zwangsgeldbeschluss, da sich der Antragsgegner weigert Auskünfte über sein Einkommen anzugeben.
    Der Antragsgegner wohnt in den Niederlanden.
    Die Anwältin der Antragsstellerin bittet nun den Zwangsgeldbeschluss als europäischen Vollstreckungstitel zu bestätigen.

    Ist so etwas möglich?
    Vielen Dank schon einmal für die Hilfe!

  • Voraussetzung ist u. a., dass die Androhungsverfügung unter Fristsetzung und Belehrung über die Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung der Schuldnerpartei zuvor wirksam zugestellt worden ist, der Zwangsgeldbeschluss der Schuldnerpartei mit Rechtsmittelbelehrung zugestellt worden ist und der Zwangsgeldbeschluss rechtskräftig ist.

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