Ausschlagung durch Jugendamt Baden-Württemberg

  • Habe irgendwie dunkel im Sinn, dass hier im Forum mal beiläufig erwähnt wurde, dass in manchen Bundesländern keine Genehmigung erforderlich ist, wenn das Jugendamt die Ausschlagung der Erbschaft als Amtsvormund erklärt.
    Erinnere ich mich richtig und war es Baden-Württemberg?
    Habe den Beitrag über Recherche leider nicht wiedergefunden, ist sicher auch schon eine Weile her...
    Habe jetzt eine Ausschlagung vorliegen , in der ein Jugendamt aus BW die Ausschlagung für das Mündel erklärt hat, beurkundet vom örtlichen Nachlassgerichts-Notariat. Zur Genehmigung ist darin nichts gesagt - jetzt frage ich mich, ob das vergessen wurde oder dort einfach nicht erforderlich ist.

    Danke für alle Hilfe!

  • Wahrscheinlich nicht nur in BaWü nicht erforderlich, sondern generell nicht erforderlich, auch wenn das genehmigungspflichtige Rechtsgeschäft ein Verfahren - hier ein Nachlassverfahren - betrifft, das außerhalb von BaWü anhängig ist?

  • Wahrscheinlich nicht nur in BaWü nicht erforderlich, sondern generell nicht erforderlich, auch wenn das genehmigungspflichtige Rechtsgeschäft ein Verfahren - hier ein Nachlassverfahren - betrifft, das außerhalb von BaWü anhängig ist?

    Kann ich im Moment nicht überprüfen.

  • Wahrscheinlich nicht nur in BaWü nicht erforderlich, sondern generell nicht erforderlich, auch wenn das genehmigungspflichtige Rechtsgeschäft ein Verfahren - hier ein Nachlassverfahren - betrifft, das außerhalb von BaWü anhängig ist?

    Versteh ich nicht die Frage.
    Wieso sollte die hier in der Tat nicht vorhandene Genehmigungspflicht für eine Erbausschlagung eines Ba-Wü-Jugendamtes von der Führung der Nachlasssache außerhalb von BW abhängig sein ?
    Entweder habe ich eine Genehmigungspflicht oder ich hab sie nicht.

  • Die nds. Jugendämter brauchen eine Genehmigung, von Jugendämtern anderer Bundesländer bekomme ich relativ selten Ausschlagungserklärungen, daher meine Frage.
    Vielen Dank für die Antworten.

    Nachtrag: Welche Vorschrift begründet die Genehmigungsfreiheit? Der Vollständigkeit halber interessiert es mich schon...

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