KFB-Verfahrensgebührenhöhe bei mehreren SW

  • Hallo,
    kann mir bitte jemand eine Fundstelle sagen, in der steht, dass die Verf.-Geb. aus dem höchsten der festgesetzten Streitwerte (vom 1.3.-31.3: 500 eUR, bis 1.7.: 1000, bis 1.10: 800 EUR) zu nehmen ist?:gruebel::confused: Dankeschön schon mal!!

  • Eine Fundstelle habe ich ad hoc nicht parat.
    Die VG ist eine Taktgebühr, entsteht also im Verfahren laufend neu - mithin auch für den Abschnitt mit einem SW von 1.000 €.
    Daher wurde die VG auch nach diesem Wert verdient. Einmal verdiente Gebühren lassen sich nicht mehr verändern.

    Dazu aus einem anderen Forum:

    Zitat

    Wie wäre es, wenn man die VG auch nach dem höchsten Wert berechnet, also 14.000 €? Die VG ist eine sogenannte Taktgebühr und entsteht während des Prozesses laufend neu. Also fällt sie auch immer nach dem höchsten Wert an.
    Bereits zur BRAGO-Zeit gab es die ungeschriebene Regel: Die PG kann nie niedriger sein als die übrigen Gebühren.

  • Oh danke für die prompte Antwort am WE !!:wechlach:

    D.h. ich muss meine KFB-Begründung ohne Untermauerung einer Rechtsfundstelle belassen...

    Aber diese Begründung ist, denke ich, auch für den enttäuschten Bekl. einleuchtend. :D

  • Wenn der RA zwischenzeitlich auch für den Wert von 1.000 € gearbeitet hat, kann er die Gebühr ja nicht nur für 800 € bekommen.

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